(Anonym):Komentar zu meiner vorherigen anonymen frage bzw der Kinder/Geschwistersorge rechts...wenn ich über die sozialen dienste gehe könnte ich meiner Mutter dadurch schaden oder sind die Anonym??bzw haben die Schweigepflicht?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Manuel Schranz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Gegenüber Drittpersonen Amtsgeheimnis/Schweigepflicht. Gegenüber KESB nicht. Gegenüber anderen Behörden grundsätzlich Schweigepflicht.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)