(Anonym):Kanton:Zürich
Hallo allerseits ich habe eine Frage:
gibt es das Recht eine Ordnungsbusse im Knast absitzen zu können? Oder muss man sie, wenn man sie bezahlen kann auch bezahlen?

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Kommentare

Walter Büchi

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grds. besteht kein wahlrecht. nur wenn die mittellosigkeit aufgrund einer erfolgloser betreibung feststeht, kann anstelle der busse die ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden (art. 36 und 106 stgb).

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Allma Kiki

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Korrekt wie Walter Büchi es schon erwähnt hat, des weiteren bleiben die Gebühren vom Betreibungsamt offen, diese kann nicht abgearbeitet werden und bleiben am BA schuldig.

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Andreas Georg

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Ich wuerde die Busse aich lieber bezahlen. Einerseits kommen sonst Betreibungsgebuehren auf Dich zu. Andererseits muss sonst ein Richter feststellen, dass....
Und die machen das auch nicht gratis. Kurz gesagt: Mach einen graden Ruecken und bezahl die Busse

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Allma Kiki

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Dies kannst du nicht erwarten wenn jemand mittellos ist.

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