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(Anonym):Kanton:Zürich
Hallo allerseits ich habe eine Frage:
gibt es das Recht eine Ordnungsbusse im Knast absitzen zu können? Oder muss man sie, wenn man sie bezahlen kann auch bezahlen?
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(Anonym):Kanton:Zürich
Hallo allerseits ich habe eine Frage:
gibt es das Recht eine Ordnungsbusse im Knast absitzen zu können? Oder muss man sie, wenn man sie bezahlen kann auch bezahlen?
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Kommentare
Sa, 14/10/2017 - 13:38
Walter Büchi
grds. besteht kein wahlrecht. nur wenn die mittellosigkeit aufgrund einer erfolgloser betreibung feststeht, kann anstelle der busse die ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden (art. 36 und 106 stgb).
So, 15/10/2017 - 10:57
Allma Kiki
Korrekt wie Walter Büchi es schon erwähnt hat, des weiteren bleiben die Gebühren vom Betreibungsamt offen, diese kann nicht abgearbeitet werden und bleiben am BA schuldig.
So, 15/10/2017 - 13:12
Andreas Georg
Ich wuerde die Busse aich lieber bezahlen. Einerseits kommen sonst Betreibungsgebuehren auf Dich zu. Andererseits muss sonst ein Richter feststellen, dass....
Und die machen das auch nicht gratis. Kurz gesagt: Mach einen graden Ruecken und bezahl die Busse
So, 15/10/2017 - 13:15
Allma Kiki
Dies kannst du nicht erwarten wenn jemand mittellos ist.