(Anonym):Kann ich gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber Zivilrechtlich vorgehen ? Seit September 18 kämpfe ich über diversen Behörden für meinen Anspruch meiner Ausstehenden Lohnzahlungen und persönlichen Gegenstände die noch im Betrieb sind. Ich habe meinen ehemaligen Arbeitgeber mehrmals Betrieben und diese wird von der Mutter mit Rechtsvorschlag abgewiesen. Die Firma läuft über die Tochter die Mutter ist Geschäftsführerin. Wenn ich die Geschäftsführung Rechtlich angreife versteckt diese sich hinter der Tochter ( Inhaberin der GmbH) wenn ich die Inhaberin der GmbH Rechtlich angreife versteckt sich diese hinter der Geschäftsführenden Mutter. Bei Schlichtungsgespräch sind beide Parteien nicht erschienen und habe somit Recht bekommen mit der Klagebewilligung. Geld ist bei diesem Unternehmen Vorhanden.
Kann ich nun Zivilrechtlich eine Anzeige bei der Polizei erstelle über die Forderung meiner Privaten Gegenstände und meiner Lohnforderung ?
Der ehemalige rbeitgeber wurde mehrmals via EMail und Einschreiben aufgefordert Unterlagen aus zu händigen. Freue mich auf euer Feeback

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechtsteiner Für die Lohnzahlung machst du jetzt eine Weiterführung der Betreibung. Du musste jetzt nicht noch einen weiteren Weg einschlagen, wo du wieder von vorne Anfangen musst.
Um was für private Gegenstände handelt es sich denn?

Wolfgang Bloeck Zivilrechtlich eine Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft? Da es ja Zivilrecht betrifft und keine Straftat ersichtlich ist, wird diese wohl Mangels Zuständigkeit nicht behandelt werden. - Du sucht aber wohl praktische Hilfe. Leider wirst Du die wahrscheinlich aber nur über den Weg über Zivilgerichte erhalten. Es ist leider nicht immer alles so einfach über die Strafgesetze zu regeln.
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Igbo M'baku Möglicherweise liegt hier eine Sachentziehung (Art. 141 StGB) betr. den persönlichen Gegenständen des FS vor.

Robert Schweng Als für mich klingt die Frage ehrlich gesagt eher so, als hätte sie nicht ein Angestellter gestellt sondern ein Schwiegersohn...? 🙄
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Martin Kaiser Sie betreiben die GmbH als juristische Person und nicht die Gesellschafterin oder die Geschäftsführerin. Ich gehe davon aus, dass beide Frauen in der GmbH unterschriftsberechtigt sind, dies können sie an Hand des HR-Eintags überprüfen.

Martin Kaiser Sie betreiben die GmbH als juristische Person und nicht die Gesellschafterin oder die Geschäftsführerin. Ich gehe davon aus, dass beide Frauen in der GmbH unterschriftsberechtigt sind, dies können sie an Hand des HR-Eintags überprüfen.

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