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(Anonym):jetzt heute morgen bin ich von Dietlikon richtung SG gefahren , auf der linken spur und auf einmal stand ein Mensch auf dem rechten fahrstreifen und machte Autostop!
Meine Frage jetzt wer wäre schuld wen ihn jetzt jemand überfahren würde weil nachts mit 120 sihst du ihn im letzten moment
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(Anonym):jetzt heute morgen bin ich von Dietlikon richtung SG gefahren , auf der linken spur und auf einmal stand ein Mensch auf dem rechten fahrstreifen und machte Autostop!
Meine Frage jetzt wer wäre schuld wen ihn jetzt jemand überfahren würde weil nachts mit 120 sihst du ihn im letzten moment
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Kommentare
So, 20/01/2019 - 20:07
Robert Schweng
Thomas Berger Wenn er Dir nöd mit Absicht ufd Motorhaube juckt, denn bisch 100% Du Tschuld! 🤨🙄
Birgit Rechsteiner https://m.20min.ch/schweiz/bern/story/27198413
Sogar wenn einer sterben will kommt der Autofahrer dran...
Rolf Stüssi .
Selbst wenn der Automobilist rein theoretisch kein Verschulden trifft, In einem solchen Unfall- oder gar Todesfall, droht dem Autofahrer immer zumindest eine Teilschuld oder gar volle Schuld.
Von der Polizei wird ermittelt und meist von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet, selbst wenn dieses später eingestellt wird, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft.
Mag es niemandem zumuten, eine solche Last zu tragen, an einem Unfall mit Todesfolge beiteiligt zu sein, egal ob verschuldet oder unverschuldet.
Walter Büchi gem. bundesgerichtsentscheid muss der fahrzeuglenker auf autobahnen nachts mit unbeleuchteten hindernissen rechnen, wie etwa mit ladegut, das von fahrenden fahrzeugen herabfällt und den nachfolgenden verkehr behindert (bge 126 iv 91 e. 4a/cc; 93 iv 115 e. 2) (e. 2.1).