(Anonym):Ist es erlaubt als Barbetrieb eine Verlosung mit Losen und Preisen zu machen?
Gibt es da Vorgaben bzw. muss man das vorher speziell anmelden?

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi da tombola mit glückspiel bzw- lotterie gleichzusetzen ist, müssen einige vorschriften eingehalten werden.
die sind von kanton zu kanton unterschiedlich.
das finanzdepartment kann ihnen diesbezügl. evtl. weitere auskünfte erteilen.
https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/455.11/versions/49

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