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(Anonym):Ist eine Akteneinsicht wenn immer Komplett? ich habe eine Vorladung als
Beschuldigter bekommen und darauf hin eine Akteneinsicht schriftlich
eingeschrieben verlangt. Daraufhin bekam ich die zusage 20Tage Später der
Akteneinsicht Telefonisch und ich bin dann die 64Km da hingefahren und hab
die Akte Abgeholt. Über 100-Fr.
Viele nichts sagende Seiten und eine Erwähnung in einem Brief der
Gegenpartei eines (vgl. Polizeiliche Einvernahme ) die komplett fehlt.
Frage: Wieso fehlt diese in den Akten? Ist die nicht zulässig oder wird die
als Überraschung vor Gericht eröffnet? Wieso weis der geigerische Anwalt
von einer aussage die ich nicht kenne?
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(Anonym):Ist eine Akteneinsicht wenn immer Komplett? ich habe eine Vorladung als
Beschuldigter bekommen und darauf hin eine Akteneinsicht schriftlich
eingeschrieben verlangt. Daraufhin bekam ich die zusage 20Tage Später der
Akteneinsicht Telefonisch und ich bin dann die 64Km da hingefahren und hab
die Akte Abgeholt. Über 100-Fr.
Viele nichts sagende Seiten und eine Erwähnung in einem Brief der
Gegenpartei eines (vgl. Polizeiliche Einvernahme ) die komplett fehlt.
Frage: Wieso fehlt diese in den Akten? Ist die nicht zulässig oder wird die
als Überraschung vor Gericht eröffnet? Wieso weis der geigerische Anwalt
von einer aussage die ich nicht kenne?
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Kommentare
Di, 15/10/2019 - 12:54
Robert Schweng
Kurt Egli Die Strafverfolgungsbehörden können das rechtliche Gehör des Beschuldigten, worunter namentlich das Recht auf Akteneinsicht und auf Teilnahme an Beweiserhebungen fällt, unter gewissen Umständen einschränken.
Eine solche Einschränkung ist möglich, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Missbrauch dieser Rechte durch den Beschuldigten bestehen oder wenn sie für die Sicherheit von Personen oder zur Wahrung öffentlicher oder privater Geheimhaltungsinteressen erforderlich ist.
Eine Einschränkung dieser Rechte darf jedoch nur mit Zurückhaltung und unter Anwendung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes vorgenommen werden.