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(Anonym):In unserem Mietvertrag steht gar nichts über die Reinigung nach/bei Auszug. Soweit ich weiss würde dann "besenrein" gesetzlich ausreichen statt einer totalen Grundreinigung. Nun wurde uns aber von der Verwaltung eine Checkliste abgegeben in der steht zbsp. Teppichreinigung mit Sprühextraktion, Fensterläden sowie Ränder reinigen und Briefkasten putzen.
Da in unserem Vertrag nichts von einer "gründlichen Reinigung" vermerkt ist giltet nun nur "besenrein", stimmt das?
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(Anonym):In unserem Mietvertrag steht gar nichts über die Reinigung nach/bei Auszug. Soweit ich weiss würde dann "besenrein" gesetzlich ausreichen statt einer totalen Grundreinigung. Nun wurde uns aber von der Verwaltung eine Checkliste abgegeben in der steht zbsp. Teppichreinigung mit Sprühextraktion, Fensterläden sowie Ränder reinigen und Briefkasten putzen.
Da in unserem Vertrag nichts von einer "gründlichen Reinigung" vermerkt ist giltet nun nur "besenrein", stimmt das?
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Kommentare
So, 06/05/2018 - 15:22
Robert Schweng
Armin Moser da stimmt sicher nid !
Jennifer Hurni - Höche Im Mietvertrag steht fast nie etwas über den Grad der Reinigung beim Auszug. Dies gehört an sich auch nicht in den Mietvertrag. Es ist rechtlich klar, dass die Wohnung so abgegeben werden muss, dass die nachfolgnde Partei wieder wohnen kann. Dazu genügt besenrein sicher nicht. Also alles gründlich so reinigen, wie wenn man selber anschleissend darin wohnen möchte. Am besten ist es, die Checkliste zu befolgen.