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(Anonym):Im Altersheim gilt die Vorschrift, dass das Personal Arbeitskleidung tragen muss und nicht in Privatkleidern arbeiten darf, dies sowohl im Tag- wie auch im Nachtdienst. "Eingestempelt" werden darf aber erst wenn man umgezogen ist, ebenso muss beim Dienstende erst "ausgestempelt werden und danach darf/muss sich umgezogen werden. Es ist NICHT GESTATTET, die Dienstkleidung mit nach Hause zu nehmen bzw. sich erst daheim umzuziehen. Muss die Zeit zum Umziehen vom Arbeitgeber bezahlt werden oder ist das Sache des Mitarbeiters? Danke für eine klärende Antwort in dieser Sache.
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(Anonym):Im Altersheim gilt die Vorschrift, dass das Personal Arbeitskleidung tragen muss und nicht in Privatkleidern arbeiten darf, dies sowohl im Tag- wie auch im Nachtdienst. "Eingestempelt" werden darf aber erst wenn man umgezogen ist, ebenso muss beim Dienstende erst "ausgestempelt werden und danach darf/muss sich umgezogen werden. Es ist NICHT GESTATTET, die Dienstkleidung mit nach Hause zu nehmen bzw. sich erst daheim umzuziehen. Muss die Zeit zum Umziehen vom Arbeitgeber bezahlt werden oder ist das Sache des Mitarbeiters? Danke für eine klärende Antwort in dieser Sache.
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Kommentare
Fr, 09/03/2018 - 18:01
Melii Schaurhofer
Also mir müend au vorem stempfle beziehigswiis nachem stempfle eus umzieh. D arbetskleider wäscht d firma usserd tshirts die wäsche mer selber da sie ne beschriftet sind.. mich persönlich stöhrt das ned, da mer jo kuum länger als 5-10min het zum sich umzieh.. aber lese gern mit
Fr, 09/03/2018 - 18:26
Ciara Gomez
Ist wohl nicht bezahlt: 😎😎😎
"Ist Umkleiden Arbeitszeit?
Wenn zur Berufsausübung den ganzen Tag lang spezifische Arbeitskleidung getragen werden muss, ist die Umkleidezeit keine Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beginnt dann erst, wenn man umgezogen am Arbeitsplatz erscheint. Muss ein Arbeitnehmer hingegen im Lauf des Tages beispielsweise Schutzkleidung anziehen, gilt diese Umkleidezeit als Arbeitszeit."
https://arbeitgeber.monster.ch/hr/personal-tipps/personalmanagement/verg...
Fr, 09/03/2018 - 21:02
Andreas Thanner
Ja, das ist rechtlich kein Problem und der Arbeitgeber darf diese Weisung so rausgeben.
Grundsätzlich gilt zwar, dass Aufwendungen zu Gunsten des AG bezahlt werden muss, aber das Anziehen von Arbeitskleidern fällt grundsätzlich in die Freizeit (mit wenigen Ausnahmen).
Das OR lässt aber auch Spielraum für individuelle (und stillschweigende) Abmachungen: will der AG das Umziehen nicht bezahlen und der AN willigt ein, dann gilt dies als rechtlich verbindlich und kann im Nachhinein nicht vom AN eingefordert werden.
Sa, 10/03/2018 - 09:58
Andreas Thanner
Da kann der Martin Brandl böse Smilys machen wie er will: das Gesetz ist in diesem Punkt klar und die Gerichte urteilen nach dem Gesetz.
Sa, 10/03/2018 - 09:34
Hatice Özcan
Mir ziehbt eus au nachem umstemple um, bez.wies vorem anfange .isch doch kei sach?
Me chan sich sini problem au selber mache..🙄
Sa, 10/03/2018 - 14:28
Christian Oberhänsli
Hmmm... Sit wänn isch ä simpli Frag es Problem? Oder han ich öppis überläse?
Sa, 10/03/2018 - 10:00
Martin Brandl
Eigentlich müsste es bezahlt werden, denn wenn nicht, mach ich es ja in meiner Freizeit! Was ich in meiner Freizeit mache geht wiederum den AG nichts an.
Sa, 10/03/2018 - 10:06
Andreas Thanner
Das Gesetz ist in diesem konkreten Fall eindeutig. Ausserdem sagt das Gesetz auch, dass das was üblich ist zu Recht wird.
Wenn es also in den Pflegeberufen überal üblich ist, dann wird es automatisch zu stillschweigendem Recht.
Es obliegt aber Ihnen zu kündigen und bei einem anderen Institut sich zu bewerben. Vielleicht erhalten Sie einfach kein Jobangebot weil Sie nicht bereit sind den gängigen Regeln sich zu fügen. Das ist Ihr gutes Recht. Allerdings haben Sie dann einfach keine Anstellung.
Sa, 10/03/2018 - 10:13
Martin Brandl
Schon klar, aber dafür gibt es dann ja noch die Personal Kommission, die können dann ja mit der GL verhandeln. Das ist ja genau das Problem mit dem stillschweigenden hin nehmen.
Sa, 10/03/2018 - 10:15
Andreas Thanner
Nicht jedes Unternehmen hat eine Personalkommission. Schon gar nicht Kleinunternehmen.
Sa, 10/03/2018 - 10:06
Martin Brandl
Das ist nur mein Rechtsempfinden, muss nichts mit Recht zu tun haben 😉
So, 11/03/2018 - 13:32
Andreas Georg
Ds gibt es ganz verschiedene Reglemente. In Betrieben mit Einstempeln nach dem Umziehen habe ich die Antwort erhalten, dass vorher das Personal bis zu 30 Minuten beim Umziehen getroedelt habe. Also: Der Betrieb ist in det Handhabung frei. Aber er muss alle Mitarbeiter gleicb behandeln.