(Anonym):Ich ziehe am 1.Juli um.Bei der Wohnungsbesichtigung zeigte mir der Vermieter eine identische Wohnung ,da der damalige Mieter gerade weg war.Der vermieter meinte meine Wohnung sei genau gleich wie diese.Auch mit Glaskeramik,Geschirrspühler......Vor 3 Wochen konnte ich dann endlich meine Wohnung besichtigen.Leider hats da keinen Geschirrspühler.Er hat es mir und meinen Eltern aber gesagt und war voll und ganz der Meinung,dass die Wohnung gleich sei wie die untere und ich am selben Ort einen Geschirrspühler habe.Als ich ihm ein Mail geschrieben habe und darauf beharrte meinte der Vermieter:Er schaue was sich machen lässt.Ich habe nun morgen das Protokoll und bis jetzt wurde noch nix gemacht.Meine Frage eine mündliche Zusage zählt doch(vorallem waren ja Zeugen dabei).?Er muss doch nun einen Geschirrspühler rein tun?War ja auch der Grund,dass ich die Wohnung nahm

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Kommentare

Robert Schweng

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Auch ein mündlicher Vertrag ist einer
Im Obligationenrecht (OR) heisst es in Artikel 1: «Zum Abschluss eines Vertrags ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich. Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.»
Nehmen Sie ihre Eltern mit zur Wohnungübergabe und wenn es keinen Geschirrspüler, hat lassen Sie "Geschirrpspüler fehlt" im Übernahme Protokoll festhalten.
So können Sie sich evtl. später darauf berufen und den Mangel beseitigen lassen.
Viel Glück heute
Quelle:https://www.beobachter.ch/konsum/kauf-leasing/obligationenrecht-hoppla-i...

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