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(Anonym):Ich war vob September 2015 bis September 2016 als ein Bettiebsmitarbeiter in
einer Firma angestellt. Oktober 2016 zum Schichtleiter befördert worden. Der
Lohnunterschied von Mitarbeiter und der neuen Stelle war 500 CHF. In den paar
Jahren (bis heute) ca. 340 Fr Lohnerhöhung erhalten. Per 01.02.2019 gebe ich
die Stelle wieder ab aufgrund Weiterbildung. Nun wurde mir ein neuer Lohn von
4300 angeboten. Als Schichtleiter waren es 4900 CHF.
4900 CHF Lohn Schichtleiter
-500 CHF "Beförderung"
= 4500 CHF. Wo ist die Lohnerhöhung hin?
Ist das erlaubt?
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(Anonym):Ich war vob September 2015 bis September 2016 als ein Bettiebsmitarbeiter in
einer Firma angestellt. Oktober 2016 zum Schichtleiter befördert worden. Der
Lohnunterschied von Mitarbeiter und der neuen Stelle war 500 CHF. In den paar
Jahren (bis heute) ca. 340 Fr Lohnerhöhung erhalten. Per 01.02.2019 gebe ich
die Stelle wieder ab aufgrund Weiterbildung. Nun wurde mir ein neuer Lohn von
4300 angeboten. Als Schichtleiter waren es 4900 CHF.
4900 CHF Lohn Schichtleiter
-500 CHF "Beförderung"
= 4500 CHF. Wo ist die Lohnerhöhung hin?
Ist das erlaubt?
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Kommentare
Di, 20/11/2018 - 13:20
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Ich verstehe nicht ganz, was du mit 500 wäre Lohnerhöhung, 340 habe ich erhalten meinst...
Wie hoch ist denn dein effektiver Schichtleiterlohn?
Zu deiner Frage - der Arbeitgeber macht dir jetzt ein Angebot für einen neuen Job - wenn es dir nicht passt, darfst du wohl auch den alten Job weiterführen...
P.S. in deiner Rechnung hat sich ein Fehler eingeschlichen...
Andreas Thanner Sofern kein GAV oder NAV Anwendung findet ist der Lohn zu 99,9% frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelbar. Hier spielt die freie Marktwirtschaft die zentrale Rolle.
Er darf Sie auch befördern und Ihnen gleichzeitig weniger Lohn anbieten. Wenn Sie damit einverstanden sind, ist der Vertrag so gültig. Wenn nicht, kann Sie der AG einfach entlassen.
Es ist sogar rechtens Ihnen die Kündigung zu geben und Ihnen für den selben Job weniger Lohn anzubieten (mit einem neuen Arbeitsvertrag). Das nennt sich dann Änderungskündigung.