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(Anonym):Ich möchte eine Weiterbildung starten.
Wäre jeweils Freitag Abend und Samstags im Unterricht. Darf der Arbeitgeber den Stundenplan von mir verlangen?
Muss ich es ihnen geben?
Darf die Schule Auskunft über Unterrichtszeiten bekannt geben?
Ich finanziere alles selbst.
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(Anonym):Ich möchte eine Weiterbildung starten.
Wäre jeweils Freitag Abend und Samstags im Unterricht. Darf der Arbeitgeber den Stundenplan von mir verlangen?
Muss ich es ihnen geben?
Darf die Schule Auskunft über Unterrichtszeiten bekannt geben?
Ich finanziere alles selbst.
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Kommentare
Mo, 29/04/2019 - 13:55
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Weshalb soll das ein Problem sein?
Aus diesem Grund kann ich diese Frage nicht verstehen...
Aber nun mal von der Logik her gesehen - arbeitest du jeweils zu Zeiten, die von der Schule her wesentlich sind? Heisst, musst du evt. mal früher gehen oder so?
Wenn nein - es geht den AG nix an, was du in deiner Freizeit tust - wenn ja - da klar hat der AG den Stundenplan zu Gute...
Als Tipp - wenn du solche Fragen stellst - dann kündige besser und such dir einen neuen Job - Leute die so sind, sind weder gut für den AG noch ist der AG gut für die Leute...!!!
Eveline Gutmann Wenn es die Arbeitszeiten nicht tangiert, dann geht es ihn doch gar nichts an. Dann frage ich mich aber, wieso du ihm das überhaupt erzählt hast. Wenn es aber so ist, dass du die Weiterbildung während der Arbeitszeiten machst und der AG dir frei gibt, dann darf er sehr wohl einen Stundenplan verlangen.
Manu Bulgheroni bei einer 100% arbeitsstelle muss der hauptarbeitgeber informiert werden. Wenn er den Umfang der Unterrichtszeit wissen möchte, finde ich das nur fair. Um z.B. abschätzen zu können, ob dies trotz voller Arbeitstätigkeit zu bewerkstelligen/leisten ist. Wie bei zusatz-/Wochenendjobs. (Laienmeinung)
Martin Kaiser LIebe FS, tangiert die Schule am Freitagabend und am Samstag die Arbeitszeit beim AG?
Wenn nein, dann musst du überhaupt nichts am AG mitteilen. Was der AN in der Freizeit macht, geht dem AG im Grundsatz nichts an.
Wenn es die Arbeitszeit betrifft, würde ich den Stundenplan dem AG bekanntgeben.
Die Schule darf die Unterrichtszeiten nicht einfach so bekanntgeben, sie muss sich an den Datenschutz halten.
Mirjam Locher-Heuberger https://www.google.com/amp/s/amp.20min.ch/27390122