(Anonym):Ich möchte anfangs nächstes Jahr nach Italien auswandern.
Frage: Bekomme ich das gesamte Geld der Pensionskasse zur Verfügung gestellt?
Danke.

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann normalerweise ja, ist gleich wie bei selbständig machen. Aber um es genau zu wissen, müssen Sie bei der zuständigen PK nachfragen.

Mirjam Locher-Heuberger Sind Sie in Italien weiterhin obligatorisch gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert, dann können Sie ausschliesslich den überobligatorischen Teil beziehen. Falls nicht, alles. Den Nachweis hierzu müssen Sie bringen.
https://www.swisslife.ch/de/unternehmen/arbeitnehmer/arbeitnehmer-lebens...

DonŸÿ Deuber Zu beachten sind auch steuerliche Aspekte: Wenn Sie das Geld in Anspruch nehmen würden, noch bevor Sie die Schweiz verlassen und offiziell abgemeldet sind, müssten Sie das Kapital separat von Ihrem übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuern. Falls Sie das Geld beziehen, erst nachdem Sie sich offiziell abgemeldet haben, kommt bei der Auszahlung eine Quellensteuer zum Zug. Diese ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Ich rate Ihnen, sich rund um Ihre Auswanderungspläne von Ihrer Hausbank beraten zu lassen. Je nachdem können Sie nämlich noch einiges an Steuern sparen, wenn Sie das Geld zu einer Vorsorgestiftung in einem Kanton mit tiefer Quellensteuer transferieren. Wo Sie diesbezüglich am Besten fahren, kann Ihnen Ihre Bank aufzeigen.

Unabhängig von den Steueraspekten empfehle ich Ihnen, sich Gedanken zu machen, wie Sie später Ihre Altersvorsorge regeln. Wenn Sie das Geld der 3. Säule jetzt vorzeitig beziehen, weil Sie auswandern, könnte es sein, dass Ihnen das Kapital später für Ihre Altersvorsorge fehlt.

Ich rate Ihnen daher, sich zusätzlich von Ihrer Bank oder Versicherung punkto Altersvorsorge beraten zu lassen und sich insbesondere auch die finanziellen Konsequenzen Ihrer Auswanderungspläne für Ihre Vorsorge im Alter aufzeigen zu lassen.

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