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(Anonym):Ich lebe seit 3 Jahren in einer Wohnung.
Im Mietvertrag steht nichts von Haustieren.
Beim Einzug habe ich erwähnt mehrere Hunde zu haben.
Es hiess mündlich, wenn die was kaputt machen müsste ich das einfach beim Auszug reparieren.
Jetzt kam aber ein Brief, er möchte dass ich die Hunde abschaffe.
Geht das einfach so?
Dankeschön...
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(Anonym):Ich lebe seit 3 Jahren in einer Wohnung.
Im Mietvertrag steht nichts von Haustieren.
Beim Einzug habe ich erwähnt mehrere Hunde zu haben.
Es hiess mündlich, wenn die was kaputt machen müsste ich das einfach beim Auszug reparieren.
Jetzt kam aber ein Brief, er möchte dass ich die Hunde abschaffe.
Geht das einfach so?
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Kommentare
So, 27/01/2019 - 10:00
Robert Schweng
Marco Peter https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to.... Nein darf er NICHT
Sybille Rellstab Der Vermieter muss schon konkret werden und sagen was stört so dass Sie die Störung (wenn es dann eine sein sollte) beseitigen können. Erst wenn sie das nicht tun, dann kann er ihnen kündigen.
Sybille Rellstab http://www.tierrecht.ch/mietwohnung.html
Kurt Egli Wenn mit den Hunden und den anderen Mietern nichts vorgefallen ist, kann er es nachträglich nicht verbieten.
Sie wohnen ja immerhin schon 3 Jahre mit den Hunden dort.