(Anonym):Ich habe von einem „Kollegen“ ein Handy abgekauft. Kaufvertrag / Ratenzahlungsvereinbarung ist alles vorhanden.
Im Kaufvertrag wurde die letzte Rate für 12/2018 ausgemacht. Gestern kam eine Nachricht, er hätte sich bzgl. der Rate verrechnet und ich soll ihm noch eine Rate (69.- SFr.) für Januar bezahlen.
Muss ich die bezahlen, oder nicht?
Es ist ja nicht meine Schuld wenn er sich verrechnet hat, ich habe lt. dem Kauf / Ratenzahlungsvertrag alles abbezahlt.
Danke an die Gruppe... ✌️

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi wurde im kaufvertrag oder der ratenzahlungsvereinbarung ein gesamtkaufpreis aufgeführt?

Kurt Egli Die Frage ist, ob ein Gesamtbetrag im Vertrag fixiert wurde?
Dann kommt die Möglichkeit: Der Gesamtbetrag ist in Raten zu je X zu begleichen ODER es werden X Raten zu je Y vereinbart. Bei Raten zu je X bis zum Gesamtbetrag wäre die Ratenanzahl untergeordnet.
Bei X Raten zu Y wäre es sein Problem, wenn er sich verrechnet hat.

Robert Schweng FS; Walter Büchi Ja, ist er...

Walter Büchi dann wird man die teilzahlungsvereinbarung mit sicherheit als offensichtlich irrig betrachten müssen.
d.h. die fehlenden 69.- sfr. sind zu bezahlen!

Mirjam Locher-Heuberger Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie nun Kaufpreis minus 69 bezahlt haben? Dann gilt selbstverständlich das, was Walter Büchi geschrieben hat. Sie können sich dann nicht einfach auf seinen Irrtum berufen.
Sollten Sie jedoch bereits den Gesamt-Kaufpreis bezahlt haben, müssen Sie natürlich nichts mehr bezahlen.

Colette Rudin Ich denke dass es auch Anstands- und Respektsache ist, einem Kollegen den ihm zustehende Betrag zu bezahlen. Der Fragesteller hätte ja auch rechnen können. Dann hätte er sas auch gemerkt.

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