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(Anonym):Ich habe versehentlich ein Brandloch im Autositz meines geleasten Autos verursacht.
Das habe ich der Versicherung gemeldet.
Meine Versicherung hat nun wie folgt Stellung dazu genommen: Es handle sich trotzdem um einen Eigenschaden, da ich der Halter dieses Fahrzeuges bin.
Kann es wirklich sein, dass sowas nicht von der Privathaftpflichversicherung übernommen wird? ??
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(Anonym):Ich habe versehentlich ein Brandloch im Autositz meines geleasten Autos verursacht.
Das habe ich der Versicherung gemeldet.
Meine Versicherung hat nun wie folgt Stellung dazu genommen: Es handle sich trotzdem um einen Eigenschaden, da ich der Halter dieses Fahrzeuges bin.
Kann es wirklich sein, dass sowas nicht von der Privathaftpflichversicherung übernommen wird? ??
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Kommentare
Do, 25/10/2018 - 18:15
Robert Schweng
Eveline Gutmann ja klar isch das so. Eigenschaden wird nie zauht.
Birgit Rechsteiner Ja klar - aus welchem Grund sollte das eine Privathaftpflicht übernehmen? Würde mich wirklich sehr interessieren, wie du, Anonym, das begründen würdest...!!
Kurt Egli Ja, das geht unter Eigenschaden und das ist bei den meisten nicht versicherbar.
Soweit mir bekannt, kann man so etwas bei der Basler einschliessen lassen aber nur mit Zusatzmodul.