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(Anonym):Ich habe mit 3 Monatsfrist gekündigt und noch ca. 16 Minusstunden.
Muss ich die dann nacholen?? ?
Es ist ja eigentlich nicht meine Schuld, wenn ich einfach nicht mehr vollständig eingeteilt werde!
Danke für Antworten...
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(1 Stimme)
(Anonym):Ich habe mit 3 Monatsfrist gekündigt und noch ca. 16 Minusstunden.
Muss ich die dann nacholen?? ?
Es ist ja eigentlich nicht meine Schuld, wenn ich einfach nicht mehr vollständig eingeteilt werde!
Danke für Antworten...
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Kommentare
Do, 26/07/2018 - 18:27
Robert Schweng
Walter Büchi es fehlen angaben:
geht es hier um ein öffentlich rechtliches arbeitsverhältnis oder eines nach or?
Robert Schweng Antwort FS: Sorry Arbeitsvertrag nach OR.
Ich wurde nicht eingeteilt weil wir nicht genug Arbeit hatten.
Walter Büchi in diesem fall trägt der arbeitgeber aufgrund des annahmeverzuges das risiko der minusstunden.
doch achtung:
wenn es ein flexibles arbeitszeitmodell ist, können diese stunden u.u doch vom lohn abgezogen werden.
bei einer einteilung mit festen definierten arbeitszeiten ist das nicht der fall.
der arbeitgeber kann jedoch während der kündigungsfrist auch so planen, dass diese stunden in einem normalen rahmen aufgeholt werden.