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(Anonym):Ich habe mir vor 4 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Der ist ca. 180 km von meinem Wohnort entfernt (Kaufvertrag und Rechnung vorhanden).
Nun ist ein Mangel aufgetreten, muss ich den Wagen zum Händler bringen oder muss er zustimmen den Wagen bei mir vor Ort (freie Werkstatt) reparieren zu lassen?
Danke schon mal
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(Anonym):Ich habe mir vor 4 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Der ist ca. 180 km von meinem Wohnort entfernt (Kaufvertrag und Rechnung vorhanden).
Nun ist ein Mangel aufgetreten, muss ich den Wagen zum Händler bringen oder muss er zustimmen den Wagen bei mir vor Ort (freie Werkstatt) reparieren zu lassen?
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Kommentare
Di, 14/08/2018 - 11:12
Robert Schweng
Daniel Trappitsch Patian Der Händler kann bestimmen, da er ja auch die Kosten trägt. Sie können aber einen Vorschlag unterbreiten.
Eva Vogel Wenn du den ab Platz gekauft hast, muss der Händler gar nichts zahlen.
Robert Schweng FS: Der Schaden fällt unter Gewährleistung der Händler ist informiert und hat als erstes gefragt seit wann der Mangel besteht. Ich wollte nur wissen, ob ich die Kosten tragen muss bzw. das Auto zu ihm bringen muss.
Armin Moser Da chönt ou im Uusland pasiert si denn muesch du da ou sälb bringä.
Blanca Arni miner asicht na,wenn garantie druf wär,denn retour zum verkäufer