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(Anonym):Ich habe meinen Arbeitsvertrag Ende Februar gekündigt. Nun bin ich in der 3 Monaten Kündigungsfrist. Jetzt müssen ich und mein Partner die Wohnung wechseln. An Pfingsten (Ende Mai) sollen wir in die Neue Wohnung. Nun will meine Vorgesetzte mir den Umzugstag nicht geben, da ich über Pfingsten arbeiten muss.
Kann es sein, das man den Tag in der Kündigungsfrist nicht mehr zugut hat?
Danke schon mal und liebe Grüsse
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(Anonym):Ich habe meinen Arbeitsvertrag Ende Februar gekündigt. Nun bin ich in der 3 Monaten Kündigungsfrist. Jetzt müssen ich und mein Partner die Wohnung wechseln. An Pfingsten (Ende Mai) sollen wir in die Neue Wohnung. Nun will meine Vorgesetzte mir den Umzugstag nicht geben, da ich über Pfingsten arbeiten muss.
Kann es sein, das man den Tag in der Kündigungsfrist nicht mehr zugut hat?
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Kommentare
Mo, 26/02/2018 - 12:40
Ciara Gomez
Der Arbeitgeber muss Dir eigentlich frei geben, wenn nichts anderes im Vertrag steht..
Ich habe nirgendwo gefunden, dass der Zühgeltag in der Kündigungsfrist nicht gelten sollte. 🤔🤔😎
Schau mal hier unter Punkt 8:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-und-antworten-rund-um-den-job/
Mo, 26/02/2018 - 13:25
Walter Büchi
art. 329, abs. 3 or gilt auch im gekündigten vertragsverhältnis. mfg
https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitszeit-und-absenzen/absenzen-un...