(Anonym):Ich habe letztens in der Stadt am Abend lange nach Ladenschluss auf einem gelb mit Firmennamen markierten Parkplatz parkiert.
Nirgends war ein amtliches Verbot zu sehen, nur im Schaufenster ein A4 Blatt auf dem Stand:
"Die Parkplätze der Firma X werden ausserhalb der Öffnungszeiten durch die Firma Y weitervermietet. Fremdparkierer können kostenpflichtig abgeschleppt werden".
Als ich zurück kam, hatte ich einen Einzahlungsschein über CHF 50.- der Firma X unter dem Wischer.
Muss ich das so bezahlen oder Was kann passieren wenn ich das nicht bezahle?
Danke für die Hilfe...

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Thanner Sie können froh sein stand Ihr Fahrteug noch da! Grundsätzlich hätte dieses abgeschleppt werden können. Diese Kosten hätten Sie dann übernehmen müssen.
Die 50.— müssen Sie nicht bezahlen.

Medat Azde Mit welchen Konsequenzen müsste man rechnen, wenn man die CHF 50.- nicht bezahlen würde? Mitleser und neugieriger.. 😜

Armin Moser Medat Azde en ahzeig chönnts gäh.

Andreas Thanner In diesem Falle keine Konsequenzen, da die Rechtsgrundlage (richterliches Parkverbot) fehlt. Die Polizei kann keine Anzeige entgegen nehmen. Auch die 50.- sind nicht geschuldet, da bei einem fehlenden Gerichtsbeschluss folglich auch nichts kontrolliert und entschädigt werden muss.

Robert Schweng FS: Auf dem Einzahlungschein steht Umtriebsentschädigung.
Ich habe aber ausser dem A4 Blatt kein richterliches Verbot gesehen, darum die Frage.

Markus Meyer genau abklären - ev. mit nachfrage beim zust. Statthalteramt oder der Gemeinde - ob da tatsächlich kein amtliches Verbot besteht. Wenn keines besteht, kannst den Zettel weg schmeissen. Wenn eines besteht, besteht auch die Gefahr, dass eine Anzeige gemacht wird und dann wird das Parken richtig teuer.

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