(Anonym)Ich habe für einen verlustschein von einem Inkasso Rechnung erhalten ,
selbstverständlich mit Zuschlägen . Wie muss ich mich verhalten Kanton St.
Gallen

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Birgit Rechsteiner bezahlen. Zuschläge können allenfalls weg gelassen werden.
Wenn du nicht bezahlst wird es immer und immer teurer...

Birgit Rechsteiner du kannst natürlich dem Inkassobüro anrufen und einen Vorschlag machen - z.B. du zahlst 50% per Saldo aller Ansprüche... dann bist du recht günstig den Fall los!

Annelise Schnyder Gar nicht. Nach einem Verlustschein muss der Gläubiger die betreibung neu einleiten. Die Inkassobüros versuchen immer wieder auf diese Art, das zu umgehen.

Thomas Berger Nei Inkassochöste muesh keini zahle!
Döt im Link häts en Musterbrief fürs Inkasso und de Glöubiger.
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/12809008

Colette Rudin Nimm schriftlich mit dem Inkassobüro Kontakt auf, dass du den Verlustscheinbetrag bezahlen würdest (wenn das so ist) aber keine weiteren Kosten übernehmen MUSST. Sollte das I-büro dennoch die Betreibung mit den zusätzlichen Kosten einleiten auf diese Kosten Teilrechtsvorschlag erheben. Diesbezüglich kann dir das Betreibungsamt sagen, wie das gemacht werden muss

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv