(Anonym):Ich habe einer Umzugsfirma gerade einen Auftrag erteilt, d.h. ich habe die Offerte für den Umzug schon unterzeichnet.
Kann ich den Auftrag evtl. noch zurückziehen, wenn ich meinen Umzug nun doch selber organisieren kann?
Danke u. herzliche Grüsse. ♥

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Berger En vergebener Uftrag ish verbindlich.
Soweit mir ish, chasch nur zrucktrete wenn so öppis ufem Uuftrag greglet ish.

Walter Büchi gemäss art. 404 or sind aufträge jederzeit vom auftraggeber widerrufbar.
bei einer kündigung zur unzeit, sind sie jedoch zu schadenersatz verpflichtet. sie müssten dann den auftragnehmer so für die kosten entschädigen, dass er so gestellt wäre, wie wenn er den auftrag nie angenommen hätte.
unzeit wäre bspw. wenn er morgen um 09.00 uhr kommen würde, und sie ihm heute noch absagen würden.

Birgit Rechsteiner Siehe auch AGBs...

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