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(Anonym):Ich habe einen Arbeitsvertrag für 60% (GAV).
Habe jedoch sehr viel Überstunden gehabt.
Jetzt hat mich mein Arbeitsgeber einfach für 2 Monate auf 70% erhöht.
Sonst wäre es so, dass er mir 25% mehr zahlen müsste. Darf er das überhaupt ?
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(Anonym):Ich habe einen Arbeitsvertrag für 60% (GAV).
Habe jedoch sehr viel Überstunden gehabt.
Jetzt hat mich mein Arbeitsgeber einfach für 2 Monate auf 70% erhöht.
Sonst wäre es so, dass er mir 25% mehr zahlen müsste. Darf er das überhaupt ?
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Kommentare
Fr, 31/05/2019 - 11:51
Robert Schweng
Martin Kaiser Dies ist sicher nicht zulässig, der FS hat einen Arbeitsvertrag für 60%. Der AG kann der Arbeitsvertrag mit einer Änderungskündigung abändern, er muss aber die Kündigungsfrist einhalten.
Die Überstunden wurden bei einem Arbeitsvertrag von 60% erbracht.
Andreas Thanner Martin Kaiser hat alles richtig erwähnt. Die Frage ist aber, was steht im GAV bezüglich den Überstunden? Wollte Ihr AG Sie zu 70% „erhôhen“, aber Sie hätten nur 60% arbeiten brauchen? Dann wäre das eine zeitliche Kompensation was zulässig wäre, wenn GA...Mehr anzeigen
Birgit Rechsteiner bist du sicher, dass die 25% Zuschlag fällig werden?
Kennst du den Unterschied zw. Überstunden und Überzeit?
Wenn ja, dann ist es absolut nicht gerechtfertigt, dass er da getan hat.