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(Anonym):Ich habe eine Frage. Ich miete eine Wohnung, auf den 1.12.2018 zieht mein Partner bei uns ein. Wir würden mich im Vertrag als Hauptmieter stehen lassen und ihn als Untermieter in den Vertrag nehmen. Was passiert aber, wenn wir heiraten? Hab gemeint, dann müssten beide im Vertrag stehen? Darf dann der Vermieter einen neuen Mietvertrag ausstellen und wieder mit einer Mindestmietdauer (meine Mindestmietdauer läuft nämlich bis zum 30. September 2018)?
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(Anonym):Ich habe eine Frage. Ich miete eine Wohnung, auf den 1.12.2018 zieht mein Partner bei uns ein. Wir würden mich im Vertrag als Hauptmieter stehen lassen und ihn als Untermieter in den Vertrag nehmen. Was passiert aber, wenn wir heiraten? Hab gemeint, dann müssten beide im Vertrag stehen? Darf dann der Vermieter einen neuen Mietvertrag ausstellen und wieder mit einer Mindestmietdauer (meine Mindestmietdauer läuft nämlich bis zum 30. September 2018)?
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Kommentare
Do, 06/09/2018 - 09:51
Robert Schweng
Ciara Gomez Wenn ihr heiratet, gilt das automatisch als Familienwohnung.
Ihr braucht dann keinen neuen Vertrag. ???
http://archiv.hev-zuerich.ch.rubin.ch-meta.net/jahr-2008/ms-art-200802-1...