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(Anonym):Ich habe eine Frage bezüglich einer Firmenübernahme:
Mein Freund und ich sind gleichmässige Eigentümer einer GmbH und hätten die Gelegenheit, eine Einzelfirma zu übernehmen.
Diese wollen wir natürlich in die GmbH integrieren, am liebsten ohne eine weitere bzw. neue GmbH dafür gründen zu müssen.
Ausserdem möchten wir den bestehenden Namen sofern möglich übernehmen, da es diese Firma schon seit 2003 gibt und der Name schon bekannt ist.
Wie stehen da unsere Möglichkeiten im Sinne des Gesetzes möglichst günstig zu handeln?
Vielen Dank und liebe Grüsse...
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(Anonym):Ich habe eine Frage bezüglich einer Firmenübernahme:
Mein Freund und ich sind gleichmässige Eigentümer einer GmbH und hätten die Gelegenheit, eine Einzelfirma zu übernehmen.
Diese wollen wir natürlich in die GmbH integrieren, am liebsten ohne eine weitere bzw. neue GmbH dafür gründen zu müssen.
Ausserdem möchten wir den bestehenden Namen sofern möglich übernehmen, da es diese Firma schon seit 2003 gibt und der Name schon bekannt ist.
Wie stehen da unsere Möglichkeiten im Sinne des Gesetzes möglichst günstig zu handeln?
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Kommentare
Mi, 26/09/2018 - 19:26
Robert Schweng
Ciara Gomez Wenn der Name bestehen bleiben soll, dann müsst Ihr sie auch als Einzelfirma übernehmen.
Eine GmbH kann (soweit ich weiss) keine Einzelunternehmung als Tochtergesellschaft führen!???
Birgit Rechsteiner naja, da gibts die Fusion, die Absorption die Sacheinlage etc.
Ein nicht ganz einfaches Thema - auch der Preis der Firma, die Bezahlung des bisherigen Inhabers usw. usw.
Da würd ich mir einen Spezialisten holen, ist sonst nicht grad ganz einfach...
siehe auch FuSG oder OR 181
Walter Büchi es gibt dafür mehrere mögliche ansätze welche z.t. erhebliche steuerliche bzw. sozialversicherungsrechtliche auswirkungen haben können.
deshalb würde ich Frau Rechsteiner's rat folgen und dringend empfehlen eine fachperson in diesem bereich aufzusuchen!