Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Ich habe bei einer Firma gegen Vorkasse Waren bestellt und auch vollständig bezahlt.
Die Firma hat die Bezahlung nun infach ohne es von sich aus zu erwähnen genommen, um die Altlasten zu sanieren.
Die bestellte und bezahlte Ware wurde nicht geliefert.
Ist das so rechtens?
Viele Grüsse
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Ich habe bei einer Firma gegen Vorkasse Waren bestellt und auch vollständig bezahlt.
Die Firma hat die Bezahlung nun infach ohne es von sich aus zu erwähnen genommen, um die Altlasten zu sanieren.
Die bestellte und bezahlte Ware wurde nicht geliefert.
Ist das so rechtens?
Viele Grüsse
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- September 2019 (68)
- Oktober 2019 (53)
- November 2019 (40)
- April 2023 (1)
- ‹ vorherige Seite
- 12 of 12
Kommentare
Mi, 01/11/2017 - 09:15
Walter Büchi
laut art. 120 or :
"a. Wenn zwei Personen einander Geldsummen oder andere Leistungen, die ihrem Gegenstande nach gleichartig sind, schulden, so kann jede ihre Schuld, insofern beide Forderungen fällig sind, mit ihrer Forderung verrechnen.
b. Der Schuldner kann die Verrechnung geltend machen, auch wenn seine Gegenforderung bestritten wird.
c. Eine verjährte Forderung kann zur Verrechnung gebracht werden, wenn sie zurzeit, wo sie mit der andern Forderung verrechnet werden konnte, noch nicht verjährt war."
wenn beim früheren kauf die verrechnung nicht ausdrücklich/schriftlich ausgeschlossen wurde oder der verkäufer ausdrücklich darauf verzichtet hat, ist hier die verrechnung zulässig!