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(Anonym):Ich habe aufgrund meines Unzuges meine Wohnung Untervermietet. Der Mietvertrag lief befristet auf letzten Monat und für diesen Monat ist kein Mietvertrag da, da ich ihm per Mail und Whatsapp schon einige Fristen setzte um die Wohnung zu räumen, da er mir bis jetzt nie Miete bezahlt hat. Schon seit über einer Woche meldet er sich nicht mehr und liest meine Nachrichten nicht. Da der Briefkasten nicht mit seinem Namen angeschrieben ist, ist ein eingeschriebener Brief leider unmöglich. Was kann ich machen um ihn rauszubekommen? Ich habe noch ein Hausschlüssel. Dürfte ich das Schloss austauschen lassen auch wenn seine sachen noch drin sind? Er könnte seine sachen dann jederzeit abholen.
Ich würde mich über antworten sehr freuen, da ich nicht mehr weiter weis und die Polizei kann mir auch nicht helfen.
Vielen Dank zum voraus
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(Anonym):Ich habe aufgrund meines Unzuges meine Wohnung Untervermietet. Der Mietvertrag lief befristet auf letzten Monat und für diesen Monat ist kein Mietvertrag da, da ich ihm per Mail und Whatsapp schon einige Fristen setzte um die Wohnung zu räumen, da er mir bis jetzt nie Miete bezahlt hat. Schon seit über einer Woche meldet er sich nicht mehr und liest meine Nachrichten nicht. Da der Briefkasten nicht mit seinem Namen angeschrieben ist, ist ein eingeschriebener Brief leider unmöglich. Was kann ich machen um ihn rauszubekommen? Ich habe noch ein Hausschlüssel. Dürfte ich das Schloss austauschen lassen auch wenn seine sachen noch drin sind? Er könnte seine sachen dann jederzeit abholen.
Ich würde mich über antworten sehr freuen, da ich nicht mehr weiter weis und die Polizei kann mir auch nicht helfen.
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Kommentare
Sa, 23/03/2019 - 13:17
Robert Schweng
Kurt Egli Wenn kein Mietvertrag besteht, dürfen Sie natürlich das Schloss auswechseln.
Sollten die Sachen nicht abgeholt werden, einlagern lassen.
Mit dem Einlagerer die Situation klären, ob er die Rechnung auf den Eigentümer schreibt.
Wenn nicht, müssen Sie diese Kosten selbst tragen und an den Eigentümer der Sachen weiterverrechnen, wenn nicht bezahlt wird halt betreiben.
Das ist zwar mühsam aber wenn die Sachen entsorgt oder verkauft werden, dann ist es Diebstahl und Sie müssen womöglich die Sachen noch ersetzen.
Robert Schweng FS: Vielen Dank für Ihre Antwort, dann werde ich das so machen.
Darf ich die sachen dann auch in meinem Keller einlagern an meinem neuen Wohnort?
Oder müsste es andersweitig eingelagert werden?
Kurt Egli Ja, das dürfen Sie.
Die Sachen sollten aber keinen Schaden durch das Einlagern im Keller nehmen.
Rodolfo Carlin Bevor dem Räumen, unbedingt Inventar mit Zeugen und Fotos machen.