(Anonym):Ich habe am Donnerstag eine gebrauchte Uhr von einem Schmuckhändler gekauft. Dieser versicherte mir, dass die Uhr funktionstüchtig sei, dass er jedoch keine Garantie auf gebrauchte Uhren geben kann. Dies verstehe ich natürlich, jedoch hat sich nach dem Kauf gezeigt, dass die Uhr immer nach ein paar Stunden stehen bleibt. Dies konn te ich natürlich vorher nicht kontrollieren, da ich nicht mehrere Stunden dort bleiben konnte. Kann man in diesem Fall auf ein Rückgaberecht bestehen? Offensichtlich ist die Uhr ja nicht funktionstüchtig...

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi ein rückgaberecht gibt es nicht jedoch schreibt das gesetz eine zweijährige gewährleistungsfrist für mängel vor (art. 210 abs. 1 or).

Laura Viglino-Rychener Lueget Sie emol dä Link vum Beobachter.
Döt ish da würkli guet erchlärt. 😊
https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/garantie-das-muessen-s....

Miriam Salman Batterie wechseln? 😉 oder Automatik? die bleiben halt immer wieder stehen... 😃😉

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