(Anonym):Ich habe 3 fragen

1. wir haben in der Firma eine Sorgfaltsprämie. Ich hatte einen Schaden von gut 1600.- obwohl es der Chef der Versicherung gemeldet hatte, wurden mir die 1600.- abgezogen. Darf er das oder dürfte er nur denn Selbstbehalt abziehen?

2. auch werden pro KM Umweg 2.05.- verrechnet ( auf einem 6,5T Fahrzeug ) ist das erlaubt ?

3. ich habe auf Ende April gekündigt, war aber, obwohl ich noch Ferien gehabt hätte arbeiten da die Firma Personalmangel hatte ^^ Alles kein Problem aber bei der Abrechnung haben Sie mir nur denn Bruttolohn angerechnet obwohl im Vertrag die Spesen fix sind. Muss mir mein Chef noch die Spesen vergüten ?

Danke jetzt schon für die Antworten ?

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Kommentare

Stephan Busch

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Zu Punkt 1. nicht rechtens
Punkt 2. kenne ich mich nicht aus
Punkt 3. Spesen muss er zahlen wenn sie fix im Vertrag stehen

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Robert Schweng

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Zu Punkt 1 habe ich folgende Information:
Der Begriff «Prämie» ist im Obligationenrecht nicht definiert. Aus rechtlicher Sicht ist zu prüfen, ob es sich bei einer Prämie um eine «Gratifikation» (Art. 322d OR) oder um einen 13. Monatslohn oder einen andern Bestandteil des Lohnes (Art. 322 OR) handelt.
Quelle:
https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/variable-verguetung/...
13. Monatslohn ist obligatorisch Gratifikation freiwillig.Wenn Du diese Prämie min. 3x infolge in gleicher Höhe bekommen hast, dann muss er diese Zahlen(egal ob 13. oder Grati ).
Punkt 2 muss ich auch passen, aber finde ich merkwürdig, denn wenn der Verkehr umgeleitet wird, muss man ja einen Umweg machen.
Punkt 3 klar muss er sich an den Vertrag halten und die Spesen bezahlen.

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Stephan Busch

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Kommt drauf an welchen Gewerbe wir hier reden .zb Baugewerbe ist er verpflichtet 13 Lohn prozentual auszuzahlen

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Robert Schweng

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Stephan Busch ich glaube er ist LKW Chauffeur

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Stephan Busch

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Es gibt gav für lastwagenfahrer aber das ist untergliedert was er transportiert

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Valentin Vieli

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Frage rel. einfach zu beantworten: 1. Wenn Versicherung den Schaden bezahlt, ist der Abzug von 1600.- illegal. Auch sonst wären mehr Details notwendig, um das abschliessend zu beurteilen. 2. Geschäftlich anfallende Spesen sind zwingend vom Arbeitgeber zu tragen! 3. Echte Pauschalspesen sind während der Freistellung nicht geschuldet, weil die entsprechenden Auslagen für den Arbeitnehmenden entfallen. Spesen, die die Aufwendungen von Mitarbeitenden abdecken, sind also nicht mehr zu bezahlen. Die sogenannten unechten Pauschalspesen hingegen – der «versteckte Lohn», mit dem in Tat und Wahrheit gar keine Auslagen gedeckt werden – sind während der Freistellung geschuldet und sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

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