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(Anonym):Ich bräucht mal Rat
Folgender Sachverhalt:
Ich habe ausserterminlich gekündigt (per 31.12.) und muss nun einen Nachmieter finden. Jetzt erfahre ich, dass die Verwaltung den Mietzins von 1468.- auf 1590.- heraufsetzen will per 1.1. 19
Dies war der ursprüngliche Zins, den ich vor 3.5 Jahren beim Einzug angefochten habe. Zusammen mit Senken des Referenzzinses war der effektive Zins, den ich zahlen musste, 1468.- pro Monat.
Meine Frage nun: Wenn die Verwaltung den Zins per Einzug des Nachmieters am 1.1.19 heraufsetzen will, muss sie sich dann nicht selber um einen Nachmieter bemühen? Für mich erschwert der höhere Zins die Suche
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(Anonym):Ich bräucht mal Rat
Folgender Sachverhalt:
Ich habe ausserterminlich gekündigt (per 31.12.) und muss nun einen Nachmieter finden. Jetzt erfahre ich, dass die Verwaltung den Mietzins von 1468.- auf 1590.- heraufsetzen will per 1.1. 19
Dies war der ursprüngliche Zins, den ich vor 3.5 Jahren beim Einzug angefochten habe. Zusammen mit Senken des Referenzzinses war der effektive Zins, den ich zahlen musste, 1468.- pro Monat.
Meine Frage nun: Wenn die Verwaltung den Zins per Einzug des Nachmieters am 1.1.19 heraufsetzen will, muss sie sich dann nicht selber um einen Nachmieter bemühen? Für mich erschwert der höhere Zins die Suche
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Kommentare
Mo, 12/11/2018 - 22:22
root
Andreas Thanner Klar darf die Verwaltung das. Nur das ist nicht Ihr Problem.
Sie müssen jemanden finden der mit Ihnen den Platz tauscht. Das heisst, jemand der Ihren aktuellen Stand 1:1 übernimmt. Wenn Sie jemanden gefunden haben, der die Bedingungen erfüllt, dann sind Sie aus dem Mietvertrag draussen.
Natürlich darf der Vermieter den neuen Mieter ablehnen und sich selbst auf die Suche machen. Er erhält von Ihnen per 31.12. dann einfach keinen Mietzins mehr.
Kurt Egli Die Verwaltung darf von Ihnen verlangen, dass Sie einen Nachmieter stellen, welcher die Wohnung zu einem erhöhten Mietzins übernimmt, wenn sie Ihnen die Mietzinserhöhung rechtsgültig mitgeteilt hat, d.h. fristgerecht und mit dem offiziellen Formular. Dies hat sie anscheinend nicht getan.
Sie sind somit m.M. nach vom Vertrag entbunden, wenn sich mindestens einer der Bewerber ausdrücklich bereit erklärt, einen Mietvertrag zum tieferen Mietzins zu unterschreiben.
Patrick L. Surber Sie müssen Nachmieter vorschlagen, welche bereit sind zu "gleichen Bedingungen" den Mietvertrag zu übernehmen. Springen diese dann wegen der Mietzinserhöhung ab, dann sind Sie von den Mietzinzzahlungen im Dezember befreit:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...