(Anonym):Ich bin selbstständig erwerbend und habe offene Betreibungen. Da bei mir
kein Lohn gepfändet werden kann, muss ich monatlich meine Einnahmen dem
Betreibungsamt melden und den Teil der das Existenzminimum übersteigt, ans
Betreibungsamt zahlen. Nebenbei bin ich auf Jobsuche. Dies habe ich dem
Betreibungsamt auch erzählt. Neulich war ich soweit, dass mir ein Job
mündlich zugesagt wurde, nur der Arbeitsbeginn war noch offen, da der Job
(da für die Firma zusätzliche Stellenprozent) zuerst vom Verwaltungsrat
noch bewilligt werden musste. Nun ist die Stelle ausgeschrieben und ich bekam
auf Anfrage eine Absage, da sich das Betreibungsamt dort über meine
Bewerbung informiert hatte. Als die dann von meinen Schulden wussten, wollten
Sie mich natürlich nicht mehr einstellen. Darf denn das Betreibungsamt das
so machen? Ich habe ja nicht gesagt, dass ich die Stelle sicher habe.

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi ja. denn aus den art. 91 abs. 4 schkg u. art. 324 stgb
lässt sich m.e. ableiten, dass das betreibungsamt bei begründetem verdacht informationen bei potentiellen gläubigern des schuldners einholen darf und das vorgehen somit rechtens war.

Birgit Rechsteiner der potentielle Arbeitgeber ist ja kein Schuldner...
Hast du diese Info schriftlich? Wenn ja, gehe damit zum Betreibungsamt und zeig auf, was passiert. Wenn nein, verlange diese schriftlich, damit du zum Betreibungsamt gehen kannst damit...
Sag dem Betreibungsamt nicht mehr, das was ist, wenn es noch nicht fix ist. Sobald du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, zeig ihn denen und versuche mit denen eine "stille Lohnpfändung" zu machen, das heisst, du überweist den Lohn des zusätzlichen Jobs direkt nach erhalt an das Amt und diese werden - sofern du dich immer daran hälst - mit dem Arbeitgeber keinen Kontakt aufnehmen.
Hoffe das hilft dir

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