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(Anonym):Ich bin seit 1.7.2018 beim RAV. mir wurde wegen Krankheit gekündigt. nach 4 Wochen krangeschrieben musste ich mich beim Sozialamt anmelden, also ab 1.8.18. Ab 17.8.19 bin ich wieder 100% arbeitsfähig und lande somit wieder beim RAV. Wie wird jetzt das Taggeld berechnet, 70% Von SOZ Geld oder so wie in den ersten 4 Wochen vom damaligen Lohn?
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(Anonym):Ich bin seit 1.7.2018 beim RAV. mir wurde wegen Krankheit gekündigt. nach 4 Wochen krangeschrieben musste ich mich beim Sozialamt anmelden, also ab 1.8.18. Ab 17.8.19 bin ich wieder 100% arbeitsfähig und lande somit wieder beim RAV. Wie wird jetzt das Taggeld berechnet, 70% Von SOZ Geld oder so wie in den ersten 4 Wochen vom damaligen Lohn?
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Kommentare
Fr, 14/06/2019 - 15:25
Robert Schweng
Kurt Egli Mein Rat:
bleiben Sie noch beim Sozialamt.
Lassen Sie das Taggeld an Sozialamt abtreten bis Sie wissen, ob Sie mehr oder weniger Untersützung bekommen. ...Mehr anzeigen
Sybille Rellstab Der versicherte Lohn von damals bleibt gleich, also der damalige Lohn. Wenn ich dich richtig verstehe wurde ja eine Rahmenfrist eröffnet, ein versicherter Verdienst berechnet und ausbezahlt?