(Anonym):Ich arbeite in einer Filliale einer Schweizerischen Firma als Fillialleiterin.
Wir haben immer wieder Probleme mit Betrugsanrufern die an die Codes von iTunes und Paysafe kommen wollen. Das Problem ist bekannt und ALLE Mitarbeiter wurden wiederholt darauf hingewiesen KEINE Codes am Telefon raus zu geben. Die Betrüger geben sich als Firmeninterne Mitarbeiter aus und bei anrufen steht manchmal sogar der Name der Firma auf dem Display. Auch darüber sind die Mitarbeiter informiert. Desweiteren habe ich den Mitarbeitern die neu sind untersagt überhaupt ans Telefon zu gehen.
In meiner Abwesenheit hat sich die Mitarbeiterin jetzt aber meinen Vorschriften wiedersetzt, ist ans Telefon gegangen und hat Codes im Wert von 2000.- rausgegeben.
In der Finanzabrechnung steht auf ihren Namen die Filliale nun 2000.- im minus.
Im ersten Moment hat die Mitarbeiterin mir versichert für den selbstverschuldeten Schaden aufzukommen. Sie hat den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung angegeben und bei der Kantonspolizei Anzeige gegen unbekannt gemacht. (Was aber nichts bringen wird)
Nun hat sie mich heute informiert das sie das Geld nicht auftreiben kann.
Wie sieht das rechtlich aus?
Ist sie verpflichtet der Firma diesen Schaden zu bezahlen?
Sie hat mir mündlich zugesichert für den Schaden aufzukommen, ist das geltend?
Kann man sie betreiben? Rechtfertigt das eine Kündigung?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Bis zu 3 Monatslöhne können ihr verrechnet werden. Direkt vom Lohn abziehen.... Das gemäss OR 321 e

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Robert Schweng

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An den FS. Ein ähnliche Frage wurde schon mal gestellt:
https://awri.ch/content/ich-werde-mich-noch-bei-der-rechtschutz-erkundig...
😉

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Claudia Zwart-Hager

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Resultat bei uns:
Die Privathaftpflichtversicherung kam nicht für den Schaden auf, da es sich um einen Schaden in einem Arbeisverhältnis handelt. Die Rechtsschutzversicherung erklärte uns Den hier erwähnten Artikel. In unserem Fall konnte der AG meine Tochter nur für die Hälfte des Schadens haftbar machen. Allerdings kommt das obigen Artiel auch nach, weil meine Tochter in diesem Studentenjob im Schnitt ca. CHF 300.00 verdient und die Hälfte des Schadens CHF 850.00 war. Dies entspricht für sie auch 3 Monatslöhnen.

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Robert Schweng

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Vielen Dank für die Auskunft.

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Claudia Zwart-Hager

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Gerne Robert. Es gilt jedoch zu beachten, das jeder Fall etwas anders ist. Dass wir, ganz ohne Streiterein und Anwälte, unseren Fall so gelöst haben, bedeutet nicht, dass das juristisch unumstösslich ist ????.

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