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(Anonym):Ich arbeite 80%/36h pro Woche in einem Restaurant, am Montag habe ich Schule. Die 80% sind aber so aufgeteilt, dass ich trotzdem an 5 Tagen arbeite. Normalerweise habe ich um 22.00 Feierabend, am Freitag wird es aber meistens 23-24 uhr, am Samstag resp. Sonntag meistens bis ca um 01 Uhr. Somit mache ich ja immer Plusstunden und komme über meine 80%. Soweit so gut. Jetzt hat mir aber jemand gesagt, dass ich mit 80% nur 4 Tage arbeiten dürfe, da sonst die Freizeit nicht gewährleistet ist. Ich kann aber im L-GAV nichts finden, falls sich jemand gut auskennt wäre ich froh um eine rechtliche Auskunft 😊
Vielen Dank!
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(Anonym):Ich arbeite 80%/36h pro Woche in einem Restaurant, am Montag habe ich Schule. Die 80% sind aber so aufgeteilt, dass ich trotzdem an 5 Tagen arbeite. Normalerweise habe ich um 22.00 Feierabend, am Freitag wird es aber meistens 23-24 uhr, am Samstag resp. Sonntag meistens bis ca um 01 Uhr. Somit mache ich ja immer Plusstunden und komme über meine 80%. Soweit so gut. Jetzt hat mir aber jemand gesagt, dass ich mit 80% nur 4 Tage arbeiten dürfe, da sonst die Freizeit nicht gewährleistet ist. Ich kann aber im L-GAV nichts finden, falls sich jemand gut auskennt wäre ich froh um eine rechtliche Auskunft 😊
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Kommentare
So, 11/11/2018 - 22:03
root
Dominique Cloé Mani Die Paritätische Kommission des L-GAV kann da helfen. Die Kontaktangaben findet man unter gav-service.ch 😊
Andreas Thanner Grundsätzlich dürfen 80% selbstverständlich auf mehr als 4 Tagen aufgeteilt werden. Das ist überhaupt kein Problem.
Kontrolliert werden müssen folgende Fragen:
Werden die Mindestruhezeiten zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn eingehalten? Arbeite ich mehr als das gesetzliche Maximum?
Das Arbeitsgesetz sagt eben nicht was erlaubt ist, sondern was nicht erlaubt ist. Das heisst, wenn die notwendigen Ruhezeitvorschriften beachtet werden, dann ist alles i.o.
Der L-GAV äussert sich ergänzend zu den Arbeitszeiten. Dieses Thema ist sehr komplex weshalb die einfachste Variante von Dominique Cloé Mani bereits erwähnt wurde; direkt bei der paritätischen Kommission anfragen.