(Anonym):I han mini Muette notfallmässig in Spital müesse bringe und han dadefür 2 Täg frei gmacht. I bi im Stundelohn muen mer de Arbeitgeber das zahle?
Dankä

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Ciara Gomez

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja, das fällt normalerweise unter Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten. Das gleiche als ob dein Kind krank wäre. Gute Besserung für die Mutter. ??

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ja, laut art. 329 abs. 3 or bis zu 3 tagen für die pflege familienangehöriger.
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein muss er nicht!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

René von Allmen warum meinst Du muss er das nicht?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

René von Allmen es gibt gerichtsfälle in denen solche abwesenheiten mit or 324a begründet wurden und der an die tage bezahlt bekam.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Luisa Toma

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also i bi au im stundelohn agstellt und mir wärdet so notfäll au nöd zahlt. Gilt sgliche prinzip wie wäni chrank wär de wirds au nöd zahlt da so beträg bereits im stundelohn drin zahlt sind.
Glaub also nöd das dass bi dem fall anders isch.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden