(Anonym):Hallo zusammen.
Wir haben hier in der Nähe einen Bauern. Und an dem Hof geht ein weg vorbei,
Privatweg. Der Bauer lässt seine Hündin immer frei auf dem Gelände laufe.
Kann der Bauer das Betreten des Weges verbieten?
Es ist auf längere Strecke der einzige Weg in den Wald.
Die Hündin ist Hündinnen gegenüber nicht freundlich. Was passiert, wenn seine Hündin eine andere Hündin verletzt? Haftet er, trotz Privatweg?

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Kommentare

Robert Schweng

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Armin Moser Wän ihr kai Wägrächt händ cha er ferbüte do z loufe !

Birgit Rechsteiner Wieso weisst du, dass es ein Privatweg ist? Ist das so beschildert?

Robert Schweng FS; Ja es ist als "Privat" beschildert.
Auch eine (schlecht lesbare) Warnung wegen dem Hund hängt dort.

Birgit Rechsteiner dann ist es so, du darfst da wohl gar nicht lang gehen...
Für Schäden haftet immer der Hundebesitzer - es kann aber allenfalls Regress genommen werden
Dazu - auf den meisten Bauernhöfen laufen Hunde frei rum - das ist also nicht nur dort, wo du wohnst. Aber, nach meiner Meinung, statt sich abzusichern wer einen allfälligen Schaden tragen würde, würde ich mir einen erlaubten Weg zum Wald suchen - und nicht immer den Privatweg nutzen... ist nämlich auch nicht nett

Kurt Egli Ja. Im Normalfall haftet er für Schäden, die sein Hund anderen auf seinem Privatgrundstück verursacht.
Grundsätzlich steht dem Eigentümer aber das Recht zu, anderen das Betreten des Grundstücks zu untersagen!

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