Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo zusammen. Wir haben ein kleines Problem. Am 25.10.2018 betrat unser Vermieter nach Absprache mit uns, in unserer Abwesenheit, unsere Wohnung mit einem Kaufinteressenten. Uns wurde im Vorfeld gesagt, es würde sich die Wohnung nur angeschaut. Soweit auch in Ordnung für uns.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass es viele Personen einer Immobilienfirma waren die da durch unsere Wohnung marschiert sind.
Dabei wurden Videoaufnahmen gemacht aus denen jetzt ein im Internet frei zugängliches Werbevideo gemacht. In dem Video sind unter anderem Bilder von uns zu sehen.
Wir fühlen uns über den Tisch gezogen und zutiefst in unserer Privatsphäre verletzt.
Was können wir tun? War das eine Strafbare Handlung?
Viele Dank für euren wertvolle Input.
Bewertung:
(1 Stimme)
(Anonym):Hallo zusammen. Wir haben ein kleines Problem. Am 25.10.2018 betrat unser Vermieter nach Absprache mit uns, in unserer Abwesenheit, unsere Wohnung mit einem Kaufinteressenten. Uns wurde im Vorfeld gesagt, es würde sich die Wohnung nur angeschaut. Soweit auch in Ordnung für uns.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass es viele Personen einer Immobilienfirma waren die da durch unsere Wohnung marschiert sind.
Dabei wurden Videoaufnahmen gemacht aus denen jetzt ein im Internet frei zugängliches Werbevideo gemacht. In dem Video sind unter anderem Bilder von uns zu sehen.
Wir fühlen uns über den Tisch gezogen und zutiefst in unserer Privatsphäre verletzt.
Was können wir tun? War das eine Strafbare Handlung?
Viele Dank für euren wertvolle Input.
Ansichten: 1
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Di, 29/01/2019 - 10:28
Robert Schweng
Kurt Egli Es kommt darauf an was auf den Aufnahmen zu sehen ist.
Natürlich darf der Vermieter sein eigens Eigentum filmen(Fenster,Türen,Bad,Küche) und online stellen, solange nichts persönliches seitens Mieter darauf zu erkennen ist.