(Anonym):Hallo zusammen.

Wer kann mir bitte erklären:

Einstellungsverfügung gemäss Artikel 319 ff StPO. Ich finde nur Art 319 StPO bis e !!!

Vielen herzlichen Dank

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi kurz erklärt:
man kann als strafkläger auf kantonaler ebene (1. rechtsmittelinstanz) rechtsmittel ergreifen, wenn man als partei im sinne des art. 322 abs. 2 gilt.
als parteien im haupt- und rechtsmittelverahren gelten neben der staatsanwaltschaft gem. art. 104 abs. 1 stpo. der beschuldigte sowie der privatkläger
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html#a104

Birgit Rechsteiner Art 319 ff heisst 319 fortfolgende...

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