(Anonym):Hallo zusammen, und zwar habe ich eine Privatperson, die mir Geld schuldet (Beweise natürlich vorhanden), betrieben.
Wie läuft dann das ganze ab? Der Brief sollte beim Betreibungsamt eingetroffen sein.
Wird nun die Person aufgefordert, dort zu erscheinen oder erhält sie eine schriftiliche Einladung? Sollte sich diese Person nicht melden, gibt es dann den Eintrag nach 10 Tagen automatisch? Vielen Dank im Voraus.

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Kommentare

Walter Büchi

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der schuldner bekommt einen zahlungsbefehl vom betreibungsamt.
er kann dann innert 10 tagen einen rechtsvorschlag erheben.
tut er das nicht anerkennt er die schuld an.
die betreibung wird automatisch fortgesetzt und ergibt einen eintrag ins betreibungsregister.

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Melii Schaurhofer

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Gleichzeitig mit dem Eintrag kannst du die Betreibung fortsetzen lassen. Das heisst eine Lohnpfändungsandrohung über das Betreibungsamt ansetzen lassen. Die Kosten für Betreibung und Fortsetzung werden dir in Rechnung gestellt, jedoch kannst du diesen Betrag vom Schuldner dazu zurück verlangen. Hatte ich auch mit meinem Expartner wenn du noch fragen hast

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Birgit Rechsteiner

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Sind nicht noch Betreibungsferien im Moment?

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Birgit Rechsteiner

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ja, 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern wird nicht betrieben.

es wird also eine längere Frist geben, bis die Betreibung fortgesetzt werden kann...

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Markus Meyer

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Rolf Stüssi

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Das ganze läuft so ab.

Du hast die Betreibung an das zuständige Betreibungsamt gesendet, wo die Person Dir Geld schuldet.

Das Betreibungsamt erstellt einen Zahlungsbefehl und wird der Person zugestellt, dies erfolgt entweder mit einer Person der Post oder des zuständigen Beamten des Betreibungsamtes.

Die Person wo Dir Geld schuldet hat nun 10 Tage Zeit um Rechtsvorschlag oder Teilrechtsvorschlag zu erheben, d.h. dies bedeutet, dass sie die Forderung ganz oder nur Teile zu bestreiten.

Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen bekommst Du vom Betreibungsamt per Einschreiben den Zahlungsbefehl zurück.

Jetzt ist wichtig, wurde Rechtsvorschlag erhoben oder nicht.

Wenn kein Rechtsvorschlag erhoben wurde, kannst du mittels einem weiteren Formular (Fortsetzung der Betreibung) das sogenannte Fortsetzungsbegehren wieder ans zuständige Betreibungsamt stellen, dann wir die Person für eine Einvernahme auf das Betreibungsamt vorgeladen und muss die Einkünfte und Vermögen sowie Mietzinsen, etc. offen legen und es wird das sogenannte betreibungsrechliche Extistenzminimum berechnet, alles was darüber ist wird gepfändet.

Wenn diese Person arbeitet, wird meistens eine Einkommenspfändung verfügt, d.h. entweder wird vom Arbeitgeber direkt an das Betreibungsamt überwiesen und wenn alles beglichen ist, dann an dich.
Wenn eine stille Lohnpfändung ist, kann der Schuldner die pfändbare Quote selber ans Betreibungsamt abliefern.

Dann wirst du eine sogannante Pfändungsurkunde, d.h. siehst was die Person verdient und wie hoch der Betrag ist, der gepfändet wurde.

Sofern die Person Rechtsvorschlag erhebt, kommt es darauf an, wie die Beweise sind, hast du eine Unterschrift auf einem Lieferschein/ Rechnung oder gar einen Vertrag hast, dann hast du einen sogenannten Rechtsöffnungstitel und kannst beim zuständigen Gericht die Rechtsöffnung verlangen und der Rechtsvorschlag wird dann beseitigt und kann die Betreibung wie oben fortsetzen.

Sofern Du nichts schriftliches hast, musst du eine Vermittlungsverfahren einberufen beim zuständigen Vermittleramt oder Friedensrichter und bekommst dann sofern es zu keiner Einigung kommt die Klagebewilligung und musst die Forderung vor Gericht beweisen, bis der Rechtsvorschlag beseitigt wird.

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Markus Meyer

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unter Hinweis auf meinen Link; ...Bravo...gut erklärt

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