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(Anonym):Hallo zusammen, Rechnungen verjähren nach 5 Jahre. Wie ist es bei Miteigentum? Miteigentümer einer Tiefgarage haben über 9 Jahre das abgemachte Betrag nicht einbezahlt, kann man es noch einfordern oder wie gesagt nach 5 Jahre ist die Frist abgelaufen oder gilt bei Miteigentum eine andere Frist? Danke im voraus.
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(Anonym):Hallo zusammen, Rechnungen verjähren nach 5 Jahre. Wie ist es bei Miteigentum? Miteigentümer einer Tiefgarage haben über 9 Jahre das abgemachte Betrag nicht einbezahlt, kann man es noch einfordern oder wie gesagt nach 5 Jahre ist die Frist abgelaufen oder gilt bei Miteigentum eine andere Frist? Danke im voraus.
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Kommentare
Do, 29/11/2018 - 13:11
Robert Schweng
Kurt Egli Gemäss OR 127 beträgt die ordentliche Verjährungsfrist für zivilrechtilche Angelegenheiten 10 Jahre.
Sybille Rellstab Aber art 128 OR verkürzt diese frist für miet und pachtzinsen auf 5 Jahre
Kurt Egli Sybille Rellstab Das stimmt, wenn hier MIETEIGENTUM und nicht MITEIGENTUM gemeint ist.