(Anonym):Hallo zusammen

Meine Oma, 85, war zum Kuren in Italien. Ihr wurde gesagt, dass sie
Verstopfungen hat und man das untersuchen muss. Gegen ihren Willen wurde ihr
ein Katheder gelegt. Durch einen Pfusch wurde ihre Darmwand verletzt und sie
musste notoperiert werden (Vergiftungsgefahr). Seither hat sie einen
künstlichen Darmausgang und muss etliche Medikamente nehmen. Weiter ist sie
so auf dauerhafte Pflegung angewiesen, dh hat eine Spitex, die Tag und Nacht
bei ihr ist. Was kann man da rechtlich machen? Welche Ansprüche kann man an
die Italiener stellen? Ihre Lebensqualität hat sich extrem verschlechtert
und die Kosten für die Spitex sind enorm.

Danke für Eure Hilfe.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ciara Gomez Da kommt wohl eher italienisches Recht zum tragen.
Ich würde eher mich dort an einen Anwalt/Patientenorganisation wenden.🤔🙄🙄

Diego Martins Hier kommt italienisches Recht zur Anwendung. Aber wenn man trotzdem eine Haftpflichtklage einreichen möchte, soll nach Italien gehen, Patientenakte verlangen, einen italienischer Anwalt engagieren und falls der Anwalt Erfolg in der Klage sieht, die Klage einreichen.

Blanca Arni horror.also vorweg ,wer verstopft ist ,dem wird kein katheter gesetzt.also wäre das ev eine darmspiegelung gewesen. ev wurde dann einen schaden gefunden und somit musste die nonna ein stoma bekommen. es muss in italien klage eingereicht werde. braucht aber viel geduld,nerven und geld

Renate Steiger Irgend etwas kann da an dieser Geschichte nicht stimme .{meine Meinung)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv