Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo zusammen!
Meine Freundin und ich wohnen seit rund 1.5 Jahren in einer Wohnung, für welche wir pauschal 400.- Nebenkosten bezahlen, obwohl wir im Winter praktisch nicht heizen. Da die Kosten pauschal abgegolten werden, erhalten wir für die NK keine Abrechnung, können also nicht nachvollziehen, warum der Betrag so hoch ausfällt. Der Vermieter meinte auf Nachfrage nur, es sei schon seit Jahre derselbe Betrag, und eine Kostenaufstellung sei "zu kompliziert". Nachdem er uns die Mietzinsreduktion aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen grösstenteils verweigerte, haben wir ihn noch einmal auf das Thema Nebenkosten angesprochen - mit dem Hinweis, dass wir gerne von unserem Recht Gebrauch machen und die Belege einsehen möchten. Er reagiert darauf nicht und scheint über unsere Nachfrage verärgert zu sein.
Was können wir tun?
Vielen Dank für eure Hilfe 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo zusammen!
Meine Freundin und ich wohnen seit rund 1.5 Jahren in einer Wohnung, für welche wir pauschal 400.- Nebenkosten bezahlen, obwohl wir im Winter praktisch nicht heizen. Da die Kosten pauschal abgegolten werden, erhalten wir für die NK keine Abrechnung, können also nicht nachvollziehen, warum der Betrag so hoch ausfällt. Der Vermieter meinte auf Nachfrage nur, es sei schon seit Jahre derselbe Betrag, und eine Kostenaufstellung sei "zu kompliziert". Nachdem er uns die Mietzinsreduktion aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen grösstenteils verweigerte, haben wir ihn noch einmal auf das Thema Nebenkosten angesprochen - mit dem Hinweis, dass wir gerne von unserem Recht Gebrauch machen und die Belege einsehen möchten. Er reagiert darauf nicht und scheint über unsere Nachfrage verärgert zu sein.
Was können wir tun?
Vielen Dank für eure Hilfe 😊
Ansichten:
Archiv
- September 2019 (68)
- Oktober 2019 (53)
- November 2019 (40)
- April 2023 (1)
- ‹ vorherige Seite
- 12 of 12
Kommentare
Sa, 05/05/2018 - 11:22
Robert Schweng
Armin Moser dä Vermitter mue d näbechöschte chönne beläge !
Walter Büchi mit der vereinbarung von pauschalen nebenkosten wird die entschädigung der nebenkosten im voraus ziffernmässig festgelegt, bei abweichungen von den effektiven kosten ist jedoch eine anpassung der pauschalen möglich. wurden die pauschalen im vergleich zu den durchschnittswerten der letzten drei jahre zu hoch festgelegt, kann der mieter eine anpassung verlangen und überschreitungen zudem sofortige rückerstattungsansprüche des mieters zur folge hat (ergibt sich aus der zwingenden bestimmung von art. 257b or (prinzip der tatsächlichen kosten) - vgl. mietrecht für die praxis, 9. auflage, s. 332.
wenn er sich weiterhin weigert, suchen sie am besten die kantonale beratungsstelle für mietstreitigkeiten auf (im kanton bern ist es die regionale schlichtungsbehörde) und tragen sie das anliegen vor. sie wissen, wo und wie der anspruch allenfalls prozessual durchzusetzen ist.