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(Anonym):Hallo zusammen
Mein lohn wird gepfändet und ich bekomme das existenzminimum.
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber nebst meinem grundlohn auch noch spesen pro tag 20 bis 25 franken macht etwa 400 bis 500 franken.
Jetzt ist es so das ich vom betreibungsamt nur 210 franken bekomme, was mir kein bisschen genügt weil ich von morgens bis am abend immer unterwegs bin ( verkaufsfahrer)
Wie umkann ich mich dagegen wehren.
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(Anonym):Hallo zusammen
Mein lohn wird gepfändet und ich bekomme das existenzminimum.
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber nebst meinem grundlohn auch noch spesen pro tag 20 bis 25 franken macht etwa 400 bis 500 franken.
Jetzt ist es so das ich vom betreibungsamt nur 210 franken bekomme, was mir kein bisschen genügt weil ich von morgens bis am abend immer unterwegs bin ( verkaufsfahrer)
Wie umkann ich mich dagegen wehren.
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Roger Meier
nach meinem wissen dürfen Sie Dir die Spesen nicht Pfänden, weil dies nicht im Grundlphn ist
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Walter Büchi
nein sie dürfen nicht abgezogen werden aber sämtliche spesen- und reisekosten, die im betreibungsrechtlichen existenzminimum nicht bereits enthalten sind, müssen nachgeweisen werden !
https://www.beobachter.ch/foren/questions/16753/spesen-der-letzten-2-mon...
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Erika Winkler
Du musst mit lohnabrechnung wo die spesen ausgewiesen sind zum betreibungsamt und zurükfordern. Spessen sind nicht pfädbar.