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(Anonym):Hallo zusammen. Kann mir jemand etwas zu einem Lohnarrest erzählen? Es geht um Unterhalt. Der Schuldner ist ins benachbarte Ausland gezogen. Arbeitet aber in der Schweiz. Wie funktioniert es mit dem Lohnarrest? Wird einfach ein Arrest aufgelegt ohne vorher des Existenzminimum zu prüfen? Irgendwie habe ich darüber eine völlig falsche Auskunft. Denn ich will schon dass dem Gläubiger sein existenzminimum bleibt.
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(Anonym):Hallo zusammen. Kann mir jemand etwas zu einem Lohnarrest erzählen? Es geht um Unterhalt. Der Schuldner ist ins benachbarte Ausland gezogen. Arbeitet aber in der Schweiz. Wie funktioniert es mit dem Lohnarrest? Wird einfach ein Arrest aufgelegt ohne vorher des Existenzminimum zu prüfen? Irgendwie habe ich darüber eine völlig falsche Auskunft. Denn ich will schon dass dem Gläubiger sein existenzminimum bleibt.
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Kommentare
Mi, 13/09/2017 - 14:23
Walter Büchi
die informationen sind leider zu ungenau um eine bessere auskunft zu geben.
welche nationaltäten haben die eltern, in welchem lebt das kind, etc.?
in der schweiz gibt es je nach kanton/gemeinde die mögichkeit der alimentbevorschussung. diese ist zu beantragen bei gemeinde am wohnsitz des kindes.
über die grenzen hinweg ist der kindesunterhalt in allen löndern im schengen raum mit dem schengen abkommen geregelt.
alimentbevorschussung in der schweiz:
https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/kinder_jugendhilfe/a...
Do, 14/09/2017 - 20:00
Jasmin Sljivic
vom Lohn wird Existenzminimum gesichert das übrige geht an Gläubiger .. Die Frage stellt sich ob diese auch berechtigt sind ?
Fr, 15/09/2017 - 09:24
Colette Rudin
Der Lohnarrest musst du beim zuständigen Gericht beantragen "Arrestbegehren" (Dort wo der Arbeitgeber ist, Hauptsitz) Du musst Arrestgrund, und Gegenstand (Lohn) erläutern. Arrestgrund wäre Art. 271 Abs. 4 SchKG. Das Gericht stellt den Arrestbefehl aus und lässt ihm dem Betreibungsamt zukommen. Das Betreibungsamt arrestiert SOFORT den Lohn beim Arbeitgeber. Der AG muss seinen Mitarbeiter darüber informieren. Das BA erstellt die Arresturkunde. Wenn der Schuldner beim BA erscheint, wird das Existenzminimum festgehahalten. Der Gläubiger muss innert 10 Tagen nach Erhalt der Arresturkunde die Betreibung einleiten oder Klage einreichen (Prosequierung). Frist muss eingehalten werden. Sonst fällt der Arrest dahin. Der Schuldner erhält den Zahlungsbefehl und hat 20 Tage Zeit zur Zahlung und 10 Tage für den Rechtsvorschlag. Nach Ablauf dieser Frist, kann der Gläubiger die Pfändung verlangen. Und dann würde die Lohnpfändung zum Zug kommen!
Fr, 15/09/2017 - 09:25
Robert Schweng
Colette Rudin Danke für die ausführliche Antwort 😊
Fr, 15/09/2017 - 09:27
Colette Rudin
Robert Schweng bitte 😊