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(Anonym):Hallo zusammen.
Ich wollte mich mal kurz erkundigen. In welchen Situationen darf ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen? 🤔
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(Anonym):Hallo zusammen.
Ich wollte mich mal kurz erkundigen. In welchen Situationen darf ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen? 🤔
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Kommentare
Mo, 11/03/2019 - 17:42
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Sie können nicht "fristlos kündigen" und hätten dadurch ja auch den Nachteil, dass die Lohnzahlung sofort eingestellt würde.
Ich nehme an, Sie meinen damit eine Kündigung mit der sofortigen Einstellung der Arbeit. Das ist jedoch ungesetzlich, da es eine Arbeitsverweigerung darstellt, und könnte Sie teuer zu stehen kommen.
Wenn die Fortführung der Arbeit für Sie aus welchen Gründen auch immer unzumutbar geworden ist - zum Beispiel Mobbing, welches sich gesundheitsschädigend auswirkt - dann wenden Sie sich am besten an einen Arzt, der dies mit einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis attestiert.
So oder so gilt: Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer muss er Einstelltage beim AL-Taggeld in Kauf nehmen, bei deren Festsetzung das Selbstverschulden berücksichtigt wird.
Walter Büchi aus wichtigen gründen können arbeitgeber sowie arbeitnehmer jederzeit das arbeitsverhältnis fristlos auflösen.
er muss die fristlose vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere partei dies verlangt.
als wichtiger grund gilt namentlich jeder umstand, bei dessen vorhandensein dem kündigenden nach treu und glauben die fortsetzung des arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf (art. 337 or).
Andreas Thanner Auch ein Arbeitnehmer hat das Recht fristlos zu kündigen. Die „Spielregeln“ sind genau gleich wie beim Arbeitgeber, jedoch liegt die Beweislast dann beim AN.
Wenn ein AN fristlos kündigt so muss er dazu gute Gründe haben. Klagt der AG gegen den AN wegen dieser fristlosen Kündigung und bekommt Recht, dann wird der AN automatisch schadensersatzpflichtig. In wie weit diese Pflicht geht muss dann wiederum ein Gericht entscheiden.
Und bei einer GERECHTFERTIGTEN fristlosen Kündigung seitens AN gibt es KEINE Einstelltage beim RAV.
Interessanterweise weiss kaum jemand aus welchen Gründen Einstelltage verhängt werden und alle sind der Meinung: kündigt Chef, alles gut, kündigt AN alles schlecht.
Was für ein Quatsch!
Birgit Rechsteiner Ja, das fristlose künden ist immer mit viel "Beweislast" verbunden. Manchmal ist auch eine gegenseitige Auflösung des Vertrages eine Gangbarere Möglichkeit...