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(Anonym):Hallo Zusammen, ich war im Jahr 2016/2017 bei einer Firma angestellt. Im Vertrag wurde geregelt, dass ich Anspruch auf einen Bonus habe ende Jahr. Mir wurde dann gekündigt, in der Aufhebungsvereinbarung wurde schriftlich festgehalten, dass weiterhin ein Anspruch auf den Bonus besteht trotz Kündigung wenn das Geschäftsjahr gut verlaufen ist. Ich habe nie mehr etwas diesbzüglich der Firma gehört und habe diesen Bonus abgeschrieben dachte die haben schlechte Zahlen. Jetzt teilte mir meine frühere Arbeitskollegin aber mit, sie hätte ihren bekommen. Habe ich Anspruch auf den Bonus?
Wie soll ich verfahren?
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(Anonym):Hallo Zusammen, ich war im Jahr 2016/2017 bei einer Firma angestellt. Im Vertrag wurde geregelt, dass ich Anspruch auf einen Bonus habe ende Jahr. Mir wurde dann gekündigt, in der Aufhebungsvereinbarung wurde schriftlich festgehalten, dass weiterhin ein Anspruch auf den Bonus besteht trotz Kündigung wenn das Geschäftsjahr gut verlaufen ist. Ich habe nie mehr etwas diesbzüglich der Firma gehört und habe diesen Bonus abgeschrieben dachte die haben schlechte Zahlen. Jetzt teilte mir meine frühere Arbeitskollegin aber mit, sie hätte ihren bekommen. Habe ich Anspruch auf den Bonus?
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Kommentare
Di, 09/04/2019 - 11:38
Robert Schweng
Walter Büchi davon ausgehend, das mit dem bonus eine gratifikation gemeint ist, besteht nur dann ein anspruch darauf, wenn diese 3 jahre infolge vorbehaltlos ausbezahlt wurde.
die gratifikation kann (im gegensatz zum 13. monatslohn) bei ungenügender arbeitsleistung des arbeitnehmers auch gekürzt werden.
Elisabete Silva Es steht aber in Vertrag somit hat sie/er anrecht oder habe ich es falsch verstanden?
Walter Büchi Elisabete Silva eine gratifikation ist goodwil des arbeitgebers.
einzige ausnahme: sie wurde 3x infolge ausbezahlt!
Elisabete Silva Das schon aber dann muss es nicht vertraglich geregelt werden. Dazu kommt das bei der Aufhebung vom arbeitsvertrag wieder drauf stand das man eins bekommt soviel ich im text verstehe und somit muss er eine zahlen auch wenn nur CHF 0.10.
Walter Büchi Elisabete Silva ich gehe davon aus das im arbeitsvertrag gratifikation steht.
https://www.jobagent.ch/13-monatslohn
Andreas Thanner Sie haben schwarz auf weiss, dass Sie einen Anspruch (!) auf einen Bonus haben. Auch wurde dieser Anspruch im Aufhebungsvertrag nochmals deutlich hervorgehoben.
Somit ganz klar: ja, Sie haben Anspruch auf den Bonus.
Und jetzt die Realität: wurde der Bonus mit einer Summe fixiert? Oder an anderen messbaren Zielen? Oder heisst es einfach, Sie kriegen einen Bonus?
Wenn keine Summe oder dergleichen fixiert wurde, dann müssen Sie eine Bonushöhe bestimmen und begründen. ACHTUNG: der Bonus der Kollegin hat KEINEN Einfluss auf Ihren persönlichen Bonus.
Wenn Sie diesen also begründet haben müssten Sie diesen auch vor dem Richter begründen. Wenn weder Ziele noch andere messbare Werte definiert wurden, erhalten Sie auf gut Glück das was der Richter glaubt wäre rechtens. Das Risiko liegt dann zu 100% bei Ihnen.