(Anonym):Hallo zusammen

Ich lebe seit einiger Zeit im nicht europäischen Ausland.

In der Schweiz wurde nun eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht abgewiesen.

Frage : Wenn ich im Ausland lebe, muss ich einen Gerichtskostenvorschuss tätigen, wenn ich den Fall weiter ziehen möchte, vors Bundesgericht?

Habe mal so was gehört, bin mir aber nicht sicher.

Bedanke mich jetzt schon mal für alle hilfreichen Antworten

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Kommentare

Robert Schweng

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Markus Meyer ja

Igbo M'baku Markus Meyer Das kann man so nicht sagen. Ev. bekommt der FS die unentgeltliche Rechtspflege. Es kommt also darauf an, ob UP gewährt wird oder nicht.

Markus Meyer uP bei Wohnsitz im Ausland ?? käumlich...
aber immerhin möglich. Wobei ja auch uP (Kosten) irgendwann zur Zahlung fällig wird.

Igbo M'baku Markus Meyer Was hat der Wohnsitz mit der UP zu tun? Und die UP muss nur zurück bezahlt werden, wenn die begünstigte Person sich irgendwann in besseren Verhältnissen befindet, was möglicherweise nie der Fall ist.

Markus Meyer Art. 98 und 99 ZPO

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