(Anonym):Hallo zusammen, ich hatte diesen sommer ein hotel gebucht das eine vorautorisierung meiner KreditKarte durchgeführt hat. Nach dem aufenthalt habe ich in bar bezahlt, da ich dachte das es ja noch nicht bezahlt wurde. Es wurde ja nur eine Vorautorisierung gemacht. Nach ein paar wochen dann der schock, ich muss dieses geld von der kreditkarte bezahlen. Also habe ich das hotel 2 mal bezahlt, einmal mit der KreditKarte und einmal in Bar. Ich habe darauf das Hotel informiert und nie eine antwort bekommen. Zusätzlich das Kreditkartenumternehmen und die Seite von der ich das Hotel gebuch habe. Nun das Kreditkartenumternehmen hat den fall angeschaut aber konnte nichts machen, die kontaktperson von der Seite von der ich gebucht habe ist noch am fall dran. Nun muss ich aber den betrag innert 8tagen bezahlen ansonsten werde ich betrieben (Kreditkarte) nun meine frage; was kann ich noch tun damit ich mein geld zurück bekomme ? Was ist wenn ich dies innert 8 tagen nicht bezahle?

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Kommentare

Jacqueline Raphael

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Du hast doch eine Quittung erhalten als Du in bar bezahlt hast?

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Walter Büchi

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die rechnung musst du nicht bezahlen, da du ja hoffentlich eine quittung hast!
sollte trotzdem eine betreibung kommen, innert 14 tagen rechtsvorschlag gegen die betreibung erheben und quittung beilegen.

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Markus Meyer

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1. die Frist für Rechtsvorschlag beträgt ganz genau 10 Tage !!!!!

2. regelt das Betreibungsamt nur die Zustellung des Zahlungsbefehls. Beim Rechtsvorschlag musst du weder eine Begründung noch irgendwas beilegen.

3. Die Kreditkartenfirma ist nicht dein Gegner !! Die haben dem Hotel Geld gegeben aufgrund einer Autorisation. Die wollen nur ihr Geld wieder.

Dein Gegner ist das Hotel !! Beweise für eine Doppelzahlung hast du: einerseits die Kreditkartenüberweisung und deine Quittung der Barzahlung. Du kannst das Hotel auf dem Zivilweg belangen.

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