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(Anonym):Hallo zusammen,
Ich habe mir ein Occasionsauto ab MFK mit Garantie gekauft. Mir ist dann nach einer Weile aufgefallen, dass der Ölverbrauch relativ hoch ist. Das Problem habe ich dann beim Service in der Garage angesprochen und wurde darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich ein Motorproblem (Kolben) vorliegt. Daraufhin habe ich den Verkäufer telefonisch informiert und auf Anraten der Service-Werkstatt eine offizielle Messung durchführen lassen. Der genaue Verbrauch liegt bei 0,8l Öl auf 1000km. Die offizielle Toleranzgrenze des Herstellers ist allerdings nur 0,5l auf 1000km und damit liegt ein Mangel vor.
Laut Kaufvertrag habe ich eine Garantie von "1 Jahr oder 20.000km auf Motor und Getriebe auf mechanische Teile". Der Mangel fällt laut Werkstatt ganz klar darunter und sie haben direkt den Verkäufer in meinem Name mit dem Testergebnis kontaktiert um ihn über die Kosten zu informieren (7.000 - 8.000 CHF). Der Verkäufer hat darauf 3 Wochen nicht reagiert, also habe ich ihn jetzt selbst kontaktiert. Er hat dann direkt eine Wandlung vorgeschlagen, natürlich zu seinen Gunsten. Die Konditionen kommen für mich allerdings nicht in Frage und ich habe gesagt, dass ich dann möchte, dass der Mangel behoben wird. Seine Antwort ist, dass es sein Recht ist die Beseitigung zu verweigern und auf die Wandlung zu bestehen - stimmt das?
Der Kaufpreis betrug 21.000 CHF und sein Angebot nach Abzug der Kilometer ist 16.000CHF.
Nach Auskunft der Werkstatt wäre der Mangel komplett behoben nach der Reparatur (bekanntes Problem).
Vielen Dank für die Antworten!
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(Anonym):Hallo zusammen,
Ich habe mir ein Occasionsauto ab MFK mit Garantie gekauft. Mir ist dann nach einer Weile aufgefallen, dass der Ölverbrauch relativ hoch ist. Das Problem habe ich dann beim Service in der Garage angesprochen und wurde darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich ein Motorproblem (Kolben) vorliegt. Daraufhin habe ich den Verkäufer telefonisch informiert und auf Anraten der Service-Werkstatt eine offizielle Messung durchführen lassen. Der genaue Verbrauch liegt bei 0,8l Öl auf 1000km. Die offizielle Toleranzgrenze des Herstellers ist allerdings nur 0,5l auf 1000km und damit liegt ein Mangel vor.
Laut Kaufvertrag habe ich eine Garantie von "1 Jahr oder 20.000km auf Motor und Getriebe auf mechanische Teile". Der Mangel fällt laut Werkstatt ganz klar darunter und sie haben direkt den Verkäufer in meinem Name mit dem Testergebnis kontaktiert um ihn über die Kosten zu informieren (7.000 - 8.000 CHF). Der Verkäufer hat darauf 3 Wochen nicht reagiert, also habe ich ihn jetzt selbst kontaktiert. Er hat dann direkt eine Wandlung vorgeschlagen, natürlich zu seinen Gunsten. Die Konditionen kommen für mich allerdings nicht in Frage und ich habe gesagt, dass ich dann möchte, dass der Mangel behoben wird. Seine Antwort ist, dass es sein Recht ist die Beseitigung zu verweigern und auf die Wandlung zu bestehen - stimmt das?
Der Kaufpreis betrug 21.000 CHF und sein Angebot nach Abzug der Kilometer ist 16.000CHF.
Nach Auskunft der Werkstatt wäre der Mangel komplett behoben nach der Reparatur (bekanntes Problem).
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Kommentare
Sa, 10/08/2019 - 13:31
Robert Schweng
Kurt Egli Nein, das stimmt nicht!
Der Verkäufer hat hier kein Wahlrecht, sondern der Käufer.
"Wurden die Fristen eingehalten, d.h. hat der Käufer die Sache unverzüglich geprüft sowie gerügt und liegen keine vertragliche Beschränkung vor, so kann der Käufer seine Wahlrechte geltend machen. Diese sind Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung (beim Gattungskauf).
"
https://www.lexwiki.ch/sachgewaehrleistung/