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(Anonym):Hallo zusammen...
Ich habe einen Änderung meines Arbeitsvertrages via WhatsApp zugestimmt.
Den neuen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben.
Inwiefern ist meine WhatsApp Zusage bindend?
Kann der Arbeitgeber einen Rückzieher meinerseits anfechten?
...vielen Dank
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(Anonym):Hallo zusammen...
Ich habe einen Änderung meines Arbeitsvertrages via WhatsApp zugestimmt.
Den neuen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben.
Inwiefern ist meine WhatsApp Zusage bindend?
Kann der Arbeitgeber einen Rückzieher meinerseits anfechten?
...vielen Dank
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Kommentare
Di, 05/02/2019 - 13:41
Robert Schweng
Walter Büchi nein, kann er nicht, da schriftlichkeit für die vertragsänderung vorbehalten wurde art. 16 abs. 1 or.
Birgit Rechsteiner ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein - auch mündlich gilt...
Kommt jetzt aber auch noch ein wenig auf die Änderung an - es gibt Dinge, die schriftlich sein müssen... aber nach meiner Meinung ist die Zustimmung ja sogar schriftlich erfolgt (zunehmend werden auch Medien wie Whats App und so weiter als schriftlich anerkannt)
Walter Büchi ich gehe davon aus, das ein schriftlicher vertrag besteht und es sich um einen änderungsvertrag handelt.