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(Anonym):Hallo Zusammen,
Ich bin Angestellt bei einer Firma wo ich pro Lektion bezahlt werde.
Nun haben wir einen Brief erhalten wo sie uns die Spesen von 5.- auf 2.50 kürzen und die Provision wird komplett gestrichen. Der Grund ist, sie müssen Sparmassnahmen vornehmen.
Im Arbeitsvertrag steht jedoch folgendes:
3. Gehalt
Das Bruttogehalt für jede geleistete Lektion setzt sich aus einem Basisgehalt und einer Provision zusammen.
3.1 Basisgehalt (erwähne ich jetzt nicht wie hoch der ist)
3.2 Provision
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf die Provision..... Die Provision beträgt 15% des Basisgehaltes.
3.2 Spesenpauschale
Die Spesenpauschale beträgt 5.- pro Lektion.
Gehe ich davon richtig aus dass sie mir dies nicht einfach so verwehren können? Was kann ich gegen ihren Brief machen? Ich bin nicht damit einverstanden. Müssen Sie mir nicht zuerst den alten Vertrag kündigen und dann einen Neuen senden?
Wir haben auch noch ein Spesenreglement wo aufgeführt ist für was diese 5.- sind.
Ich habe mich für 600 Lektionen verpflichtet bei dieser Firma und habe diese aber noch nicht ganz erreicht. Komme ich wegen dieser Änderung evt. nun aus diesem Vertrag raus?
Ich hoffe es kann mir jemand Helfen.
Liebe Grüsse


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(Anonym):Hallo Zusammen,
Ich bin Angestellt bei einer Firma wo ich pro Lektion bezahlt werde.
Nun haben wir einen Brief erhalten wo sie uns die Spesen von 5.- auf 2.50 kürzen und die Provision wird komplett gestrichen. Der Grund ist, sie müssen Sparmassnahmen vornehmen.
Im Arbeitsvertrag steht jedoch folgendes:
3. Gehalt
Das Bruttogehalt für jede geleistete Lektion setzt sich aus einem Basisgehalt und einer Provision zusammen.
3.1 Basisgehalt (erwähne ich jetzt nicht wie hoch der ist)
3.2 Provision
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf die Provision..... Die Provision beträgt 15% des Basisgehaltes.
3.2 Spesenpauschale
Die Spesenpauschale beträgt 5.- pro Lektion.
Gehe ich davon richtig aus dass sie mir dies nicht einfach so verwehren können? Was kann ich gegen ihren Brief machen? Ich bin nicht damit einverstanden. Müssen Sie mir nicht zuerst den alten Vertrag kündigen und dann einen Neuen senden?
Wir haben auch noch ein Spesenreglement wo aufgeführt ist für was diese 5.- sind.
Ich habe mich für 600 Lektionen verpflichtet bei dieser Firma und habe diese aber noch nicht ganz erreicht. Komme ich wegen dieser Änderung evt. nun aus diesem Vertrag raus?
Ich hoffe es kann mir jemand Helfen.
Liebe Grüsse



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Kommentare
Sa, 12/05/2018 - 19:36
Robert Schweng
Monique Schmidli-Rieder Steht in deinem Vertrag irgend etwas über Änderungen? Es gibt Arbeitsverträge in denen es steht dass Änderungen der schriftlichkeit bedürfen.
Andreas Thanner Die Frage ist ganz und gar nicht einfach zu beantworten. Grundsätzlich werden Arbeitsverträge NICHT nach Erfüllung sondern nach zeitlichem Aspekt abgschlossen. Das heisst, die Kombination Zeit und Lohn in Verbindung mit einer Kündigungsfrist ist das Grundgerüst eines Arbeitsvertrages.
Hier wird allerdings erwähnt, dass man sich für 600 Lektionen verpflichtet hat (und somit gilt diese Verpflichtung beidseitig). Es ist daher fraglich ob der Arbeitsvertrag vor diesen absolvierten 600 Lektionen überhaupt regulär gekündigt werden kann.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt und ein neues Angebot unterbreitet werden.
Ciara Gomez Achso, OK.
Dann meine ich: Sie können Dir unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen aber der aktuelle Vertrag ist einzuhalten.
Denke eigentlich auch, das Sie eine Änderungskündigung machen müssten. Wünsche Dir Viel Kraft. 🙄🙄😎
Hier ist noch ein Bericht vom Beobachter, der ähnliches sagt:
https://www.beobachter.ch/wirtschaft/sparmassnahmen-wenn-es-fur-angestel...
Birgit Rechsteiner Un Änderungskùndigungen zu sparen (grosser Aufwand) kann man es auch so machen, und wer die Sache nicht akzeptiert kriegt dann die Kündigung.
Achtung, der Absatz mit Rückzahlung der Kurskosten kommt dann zum tragen...